Tekturantrag zur Genehmigung der Rückbauplanung auf dem Grundstück Fl. Nr. 371/13 an der Von-Ranke-Str. 12:


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: von-Ranke-Straße 12; Grundstück Fl.Nr. 371/13 (Grundstücksgröße = 879 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan BL 44/98 (B36) vom 25.06.1999; BL 19/96 (B 35) 2. Änderung vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, und Baumschutzverordnung

GR-Mitglied Kraus ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragtes Planungsbüro gemäß Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der vorliegende Antrag geht ein baurechtlicher Vollzug aus dem Jahr 2017 voraus. Mit Schreiben vom 11.09.2017 stellte das Landratsamt München die materielle Rechtswidrigkeit der errichteten Nebenanlagen auf dem gegenständlichen Grundstück fest. Im Einzelnen handelte es sich um die Errichtung versiegelter Flächen für Terrassen, sonstige versiegelte Flächen und einem Außenpool mit Liegefläche. Einem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes B 36 für den Pool wurde abgelehnt.  Der Antragssteller reichte auf Grundlage des Ablehnungsbescheids des Landratsamtes daraufhin Klage ein. Mit Beschluss vom 7. August 2019 der 9 Kammer des Verwaltungsgerichts München wurde die Rechtmäßigkeit der Ablehnung bestätigt, ferner wurde die Verpflichtung zum Rückbau auf das im Bebauungsplan zulässige Höchstmaß im Beschluss angeordnet. 

Weitere zur Prüfung eingereichte Rückbauvorschläge bzw. eine 2. Tektur wurden vom Landratsamt München und auch von der Gemeinde als nicht akzeptabel beurteilt und abgelehnt. 

Aufgrund erneuter Anhörung zum Sachverhalt durch das Landratsamt München -Bauvollzug- wird mit einer weiteren Tektur die Genehmigung für die vorliegende Rückbauplanung begehrt.

Das Grundstück liegt im Planbereich des qualifizierten Bebauungsplanes B 36. Dieser setzt eine überbaubare Grundstücksfläche mit Nebenanlagen bis 75% (üblicherweise per Gesetz 50%) fest. Mit der 1. Tektur aus 2014 war diese Maß noch eingehalten. Durch die Errichtung weiterer vermeintlich verfahrensfreier Anlagen wurde dieses Maß überschritten.

Die durch das beauftragte Planungsbüro vorgelegte Planung mit Darstellung der nach dem Rückbau verbleibenden Haupt- und Nebenanlagen zur Einhaltung des festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung ist grundsätzlich nachvollziehbar und korrekt berechnet. In den Anhörungsschreiben des Landratsamtes jedoch zuletzt vom 02.09.2021 wurde wiederholt die unrealistische Darstellung der Zufahrtsbreite nach Rückbau in den unterschiedlichsten Breiten und Ausführungen (Fahrspuren) beanstandet. Zufahrtsbreiten von 1,85 oder 2,20 m zu vormals 4,50 m sind unrealistisch, da bei einer Zufahrtslänge von über 30 m Bewegungsspielräume einzuplanen sind, da ein schwankungsloses lineares Fahren eines PKWs ausgeschlossen wird. Daher ist eine Zufahrtsbreite von mindestens 2,60 m anzusetzen. In der vorliegenden Planung wird die Zufahrt mit einer Breite von 2,595 m vorgesehen. 
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt -Bauvollzug- wird die Darstellung der Zufahrtswege und Radien zur Einfahrt in die Garage gefordert. 

Die zum Rückbau vorgesehenen Flächen sind in der Planung darzustellen. 

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung sind nicht antragsgegenstand bzw. sind nicht berührt. 

Der Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage ausreichend erbracht.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag auf Genehmigung der Rückbauplanung herzustellen.

Die Wenderadien für die Anfahrt der Garage sowie die zum Rückbau vorgesehenen Flächen sind in der Planung zeichnerisch darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.11.2022 10:18 Uhr