Bauort: Kaiser-Ludwig-Str. 38b, Grundstück Fl.Nr. 611/12 (Grundstücksgröße = 1.895m²)
Planbereich: Einfacher Bebauungsplan Nr. 25 B 31, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen-u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Vorliegend wurde auf der Gebäudeostseite des nördlichen Reiheneckhauses ein Wintergarten mit einer Fläche von 16,70m² ohne hierfür erforderliche Baugenehmigung errichtet.
Im Rahmen des Bauvollzuges durch das zuständige Landratsamt München wird die Gemeinde nunmehr beteiligt, indem nach Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen das Einvernehmen dazu erteilt werden kann.
Nach vorliegender Berechnung des beauftragten Architekturbüros ist festzustellen, dass die Geschossflächenzahl auf dem Gesamtgrundstück (= bebaut mit einem sog. Dreispänner) auch unter Berücksichtigung des neuen Wintergartens gut eingehalten ist.
Ein weiterer Aspekt wäre die Anrechnung von Grundflächen gewesen – dies konnte aber nach Überprüfung entkräftet werden, weil die ehemals genehmigten Terrassenflächen + Pergola (welche 1971 nicht baulich realisiert wurde) nach alter Baunutzungsverordnung nicht auf die Grundflächen anzurechnen sind.
Wie aus den Eingabeplänen weiter ersichtlich, sollen Terrassen- und Freisitzflächen umfänglich rückgebaut werden – damit kann die Wintergartenfläche (welche grundflächenrelevant ist) gut kompensiert werden. Etwaige Befreiungen (wegen Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung) sind durch die geplanten Rückbaumaßnahmen nicht erforderlich.
Die übrigen bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlichen Parameter sind nicht relevant bzw. eingehalten (z.B. Abstandsflächen, Baumschutz, Gestaltung etc.).