Bauantrag zum Um- bzw. Neubau eines Doppelhauses und Errichtung von zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 501/9 an der Wilhelm-Keim-Straße 11 u. 11a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 07.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Wilhelm-Keim-Str. 11, 11a, Grundstück Fl.Nr. 501/9 (Grundstücksgröße = 1.279  m²)
Planbereich: BI 28/49 v. 28.07.1950, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant einen energetischen Neu- bzw. Umbau der westlichen Doppelhaushälfte und die Errichtung von zwei Wohneinheiten. Die bereits mit Antrag aus 2017 umgebaute östliche Doppelhaushälfte, wird geringfügig durch Einbringung von Verbindungstüren und Umbau von Wandteilen verändert. Für diese Maßnahmen wird mit der vorliegenden Planung das gemeindliche Einvernehmen beantragt. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung und den Nebenanlagen mit den bestehenden und neu zu errichtenden Garagen und Stellplätze wird eingehalten. 

Der Baulinienplan B28/49 legt ein Aufrißschema mit einer Dachneigung von 45° bis 50° und einer Wandhöhe von 5,90 m fest. Die vorliegende Planung weicht mit einer Dachneigung von 35° im Bestand und einer Wandhöhe von max. 6,59 m von diesem Schema ab. Dies jedoch begründet durch den bestehenden natürliche Geländeverlauf. Ein profilgleicher Anbau mit durchgängiger First- und Trauflinie ist zur Einhaltung der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung erforderlich. Wie bereits im Antrag für den Umbau der östlichen Doppelhaushälfte sollte formell hierfür eine Befreiung erteilt werden. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden vollumfänglich eingehalten. 

Eine Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes wird aufgrund der Einhaltung der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung befürwortet. 

Die Abstandsflächen gem. der Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird für die veränderten Nutzungseinheiten gem. der Stellplatzsatzung mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen im Bestand erbracht. 

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes wird zur Sitzung nachgereicht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau und Errichtung von zwei Wohneinheiten im Doppelhaus herzustellen.

Eine Befreiung von der Einhaltung des Aufrissschemas aus dem Baulinienplan BI 28/49 wird aufgrund des profilgleichen Anbaus gem. der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zur Bestandsbebauung erteilt.

Der Baumbestandsplan ist zu korrigieren.

Der Fällung des Baumes Nr. 15 wird nicht zugestimmt. Die Birke ist erhaltenswert. 

Der Fällung der Birke vor dem Gebäude wird aufgrund des Zustands zugestimmt. 

Ein Laubbaum erster Ordnung muss an der Straße gesetzt werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.12.2022 08:00 Uhr