Bauort: Geschwister-Scholl-Straße 5, Grundstück Fl. Nr. 588/17 (Grundstücksgröße = 786 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 211 B 31 v. 26.02.1932, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung
Die Bauwerberin beantragt die Genehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in E+1+D-Bebauung (Walmdach, DN 52°, DG kein Vollgeschoss), Pool und Poolhaus.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung eingehalten. Bei der Nebennutzung wird eine Überschreitung von ca. 36 m² beantragt. Diese bewegt sich im üblichen Rahmen und sollte daher befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art (Wohnnutzung) und Maß (Höhenentwicklung + Geschossigkeit) der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein.
Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung geplant, die den Mindestabstand zur seitlichen Nachbargrenze von 2 m nicht einhält. Dies ist zu korrigieren. Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Zwei der unter die Baumschutzverordnung fallenden Bäume sind nicht mehr erhaltenswert.
Die sehr erhaltenswerte und vitale Rotbuche im Süden soll erhalten bleiben – hier werden besondere Schutzmaßnahmen in Form einer baumschutzfachlichen Baubegleitung gefordert. Die Stellungnahme des Umweltamtes wird an das Landratsamt München mit der Bitte um Beachtung weitergeleitet.
Der Standort für die Ersatzpflanzung für Baum Nr. 11 ist zu verschieben, da dieser zu nah am Baukörper geplant und so keine Entwicklung möglich ist. Es sind außerdem die Baumarten noch im Plan nachzutragen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.