Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, PBG, FDP vom 14.09.2015; Einsichtnahme in den Vertrag mit Isar-Druck Grünwald GmbH, Verlag Isaranzeiger;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2015 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die vorgenannten Fraktionen stellen den gemeinsamen Antrag, dass in den Vertrag mit der Isar-Druck Grünwald GmbH, Verlag Isaranzeiger Einsicht gewährt wird.

Weiter wird beantragt, über die jährlichen Kosten sowie über die Vertragslaufzeit zu informieren.

Hintergrund des Antrages ist ein Schreiben der Isar-Druck-Grünwald GmbH an die Parteien, aus dem hervorgeht, dass „…zukünftig keine Anträge der Parteien an die Gemeinde mehr veröffentlicht“ werden.

Die vorgenannten Fraktionen möchten daher die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag überprüft wissen.

Einsichtnahme in den Vertrag:

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist festzustellen:

Dem Gemeinderat als Organ (also nicht dem einzelnen Mitglied) steht nach Art. 30 Abs. 3 GO ein umfassenden Informationsrechts zu.

Soweit die Gemeinde mit Dritten (hier dem Verlag) in rechtliche Beziehung tritt, werden diese Angelegenheiten Teil des gemeindlichen Verwaltungshandelns und damit auch Gegenstand des Überwachungsrechts. Deshalb sind auch Vertragsunterlagen der Gemeinde vom Überwachungsrecht umfasst.

Da das Überwachungsrecht dem Gemeinderat als Kollegialorgan zusteht, bedarf es zu seiner Geltendmachung zunächst eines Gemeinderatsbeschlusses.

Entsprechend § 4 Abs. 4 GeschOGR haben Gemeinderatsmitglieder generell nur ein Recht auf Akteneinsicht wenn sie vom Gemeinderat mit der Einsichtnahme beauftragt werden.

Zu einer Herausgabe der Akten besteht keine Verpflichtung. Das Akteneinsichtsrecht beinhaltet somit nicht die Mitnahme oder die Ablichtung einzelner Aktenstücke. Die mit der Akteneinsicht beauftragten Gemeinderatsmitglieder können sich jedoch zur Unterrichtung des Gemeinderates die notwendigen Notizen machen.

Dementsprechend wäre diesbezüglich ein Beschluss zu fassen.

Eine generelle Weitergabe des Vertrages mit dem Verlag währe aus Sicht der Verwaltung auch schon alleine aus Gründen der Präjudiz abzulehnen.

Der Isaranzeiger ist eine verlagseigene Publikation in Form einer Heimatzeitung und Anzeigenblatt, in der das Amtsblatt der Gemeinde Grünwald integriert ist.

Auszüge aus dem ‚Vertrag über die Einräumung der Verlagsrechte für die Zeitung „Isar-Anzeiger“ – Ausgaben für die Gemeinden Grünwald und Pullach vom 31.03.1998:

-        die Gemeinde Grünwald ist Inhaberin aller Rechte der Zeitung ‚Isar-Anzeiger‘ für die Ausgaben Grünwald und Pullach;

-        der ‚Isar-Anzeiger‘ ist Heimatzeitung und Amtsblatt der Gemeinden;

-        der Titel ‚Isar-Anzeiger‘ ist wettbewerbsrechtlich geschützt;

-        der Verlag übernimmt die Herstellung und den Vertrieb des ‚Isar-Anzeiger‘ auf eigene Kosten;

-        die Akquisition von Anzeigen und deren Platzierung im ‚Isar-Anzeiger‘ sind Sache des Verlags;

-        die redaktionellen Inhalte müssen den Schwerpunkt bilden;

-        die presserechtliche Verantwortung liegt beim Verlag;

-        der Verlag hat bei der Veröffentlichung der Beiträge darauf zu achten, dass die Meinungsvielfalt der örtlichen Parteien, Gruppierungen, Vereinigungen und Vereinen angemessen zum Ausdruck kommt.

Aus Sicht der Verwaltung bezieht sich der Hinweis auf die Meinungsvielfalt auf die Berichterstattung, die ausgewogen sein muss. Ein Recht zum Abdruck von Anträgen aus den Fraktionen ist daraus nicht abzuleiten, da ein Antrag noch keine Meinungsäußerung darstellen muss. Zudem erscheint letzteres auch problematisch, da Anträge unter Umständen gegen die Gemeindeordnung verstoßen könnten oder gar nicht in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. der Gemeinde liegen könnten. Ebenso problematisch ist es, wenn eine Fraktion beispielsweise sehr viele Anträge stellt, andere wiederum wenig. Würden die Anträge so entsprechend abgedruckt werden, könnte nicht mehr von einer Ausgewogenheit gesprochen werden. Anträge können auch unterschiedlich lang sein, müssten aber, der Ausgewogenheit wegen, gleich groß abgedruckt werden, womit manche Anträge sehr klein, andere wiederum sehr groß erscheinen könnten.

Berichte der Parteien und politischen Gruppierungen sind nach Auffassung der Verwaltung nach diesem Vertrag möglich, sofern alle tatsächlich auch Beiträge in einem verträglichen Umfang vorlegen.

Darüber hinaus bleibt es den Fraktionen selbstverständlich überlassen, die Anträge an alle Redaktionen zu versenden. Eine Redaktion, auch die des Isaranzeigers, wird eigenständig prüfen, inwieweit eine Zusendung (gilt auch für eine Pressemitteilung) redaktionell aufbereitet wird. Ein wortgemäßer, wunschgemäßer Abdruck sollte eigentlich nur als Anzeige und damit kostenpflichtig sein. Prinzipiell steht jeder Redaktion auch das Recht der sinngemäßen Kürzung vor. Dieses Recht hat auch die Redaktion des Isaranzeigers.

-        Vertragslaufzeit bis 31.12.2016. Automatische Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr, wenn keine fristgerechte Kündigung, 6 Monate vor Vertragsende, erfolgt.

-        für die Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen und Stellenanzeigen der Gemeinde Grünwald erhält der Verlag von der Gemeinde Grünwald seit 01.04.2012 monatlich pauschal 4.000,00 € inkl. MWSt. (letzte Erhöhung war zum 01.01.2006 auf 3.518,71 € inkl. MWSt.).

Dem Verlag bleibt die Entscheidung vorbehalten, Anträge der Parteien an die Gemeinde zu veröffentlichen.

Beschluss

Entsprechend § 4 Abs. 4 GeschOGR beauftragt der Gemeinderat folgende Mitglieder des Gemeinderates mit der Einsichtnahme des Vertrages mit der Isar-Druck-GmbH, Verlag Isaranzeiger:

1.        für die SPD-Fraktion        GR-Mitglied Zeppenfeld
2.        für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen        GR-Mitglied Reinhart-Maier
3.        für die FDP-Fraktion        GR-Mitglied Ritz
4.        für die PBG-Fraktion        GR-Mitglied Schmid

Für die CSU-Fraktion erklärt 2. Bürgermeister Weidenbach, durch die Ausführungen von Hauptamtsleiter Gantner vollumfänglich informiert zu sein, so dass auf einen Akteneinsicht verzichtet wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.10.2016 14:15 Uhr