Antrag auf Vorbescheid Bayerische Staatsforsten AöR zum Neubau eines forstlichen Zentrums in Oberdill mit betrieblichem Funktionsgebäude und Doppelwohnhaus mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 93, Gemarkung Grünwalder Forst, Oberdill 1;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.11.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr: Bayerische Staatsforsten AöR, Forstbetrieb München, Forstenrieder Allee 182, 81476 München
Bauort: Oberdill 1, Gemarkung Grünwald, Grundstück Fl.Nr. 93 (Grundstücksgröße = 3.152 m²)
Planbereich: Außenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch


Die Bayerische Staatsforsten AöR plant die Errichtung eines forstlichen Zentrums in Oberdill, in dem verschiedene betriebliche Funktionen des Forstbetrieb München gebündelt werden sollen – siehe beigefügtes Schreiben der Antragstellerin.

Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und  Carports, das für die örtlichen Revierleiter  vorgesehen wird. Desweiteren soll in nördlicher Verlängerung zum  relativ neu errichteten Zerwirkgebäude ein betriebliches Funktionsgebäude für die umliegenden Forstreviere errichtet werden, dies im Rahmen eines eingeschossigen Gebäudes mit Geschäftszimmern und Lagerräumlichkeiten. Außerdem werden im Betriebshof entsprechende Parkplätze vorgesehen.

Die Fragestellung der Antragstellerin bezieht sich auf die allgemeine baurechtliche Zulässigkeit.
Die Gemeinde prüft hier lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gemäß § 35 Baugesetzbuch – Zulässigkeit von Vorhaben im sogenannten Außenbereich. Das Baugrundstück Oberdill befindet sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Bauvorhaben sind grundsätzlich nur zulässig, wenn diese öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben privilegiert ist. Eine Privilegierung liegt im vorliegenden Fall vor, da die Errichtung der baulichen Anlagen dem forstwirtschaftlichen Betrieb dient und bezogen auf die Betriebsfläche (zugeordnete Forstflächen) einen nur untergeordneten Teil einnimmt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines forstlichen Zentrums mit betrieblichem Funktionsgebäude und Doppelwohnhaus mit Carport in Oberdill gemäß § 35 Baugesetzbuch herzustellen.

Das bestehende Wohngebäude ist abzubrechen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.10.2016 09:31 Uhr