Abschluss eines separaten Netznutzungsvertrages Strom mit der Bayernwerk AG mit Wirkung zum 01.01.2016 - Genehmigung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.11.2015 ö 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Grünwald verfügt derzeit über einen separaten Netznutzungsvertrag mit der Bayernwerk AG. Auf der Grundlage dieses Vertrages werden die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes zur Belieferung der gemeindlichen Liegenschaften mit Strom abgerechnet. Für die Stromversorgung der gemeindlichen Liegenschaften erhält die Gemeinde daher zwei Rechnungen. Die Rechnung des Stromlieferanten zur Abrechnung der gelieferten Strommenge (Grundlage Stromliefervertrag) sowie die Rechnung des örtlichen Netzbetreibers der Bayernwerk AG zur Abrechnung der Netznutzung (Grundlage separater Netznutzungsvertrag).

Die Bundesnetzagentur hat den separaten Netznutzungsvertrag kraft behördlicher Festlegung deutschlandweit vereinheitlicht. Danach sind sämtliche Stromnetzbetreiber in Deutschland verpflichtet das behördlich vorgegebene Muster mit Wirkung ab dem 01.01.2016 zu verwenden. In diesem Zusammenhang bittet die Bayernwerk AG die Gemeinde Grünwald um Abschluss eines neuen Netznutzungsvertrages, der dem Mustervertrag der Bundesnetzagentur weitgehend entspricht. Hierdurch wird der bereits mit der Bayernwerk AG bestehende separate Netznutzungsvertrag abgelöst.

Der neue, von der Bayernwerke AG vorgelegte Vertrag wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung rechtlich überprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht auf die Situation der Gemeinde passen. Allerdings handelt es sich bei den entsprechenden Bestimmungen um Vorgaben aus dem Vertragsmuster der Bundesnetzagentur. Von diesen Vorgaben kann die Bayernwerk AG nach eigener Auskunft nicht abweichen. Allerdings steht es der Gemeinde frei rechtliche Vorbehalte zu dem Vertrag zu erklären. Hierdurch werden die fraglichen Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil. Dieses Vorgehen wurde mit der Bayernwerke AG abgestimmt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Gemeinderat, den ersten Bürgermeister zu beauftragen, den von der Bayernwerke AG vorgelegten separaten Netznutzungsvertrag Strom abzuschließen und hierbei Vorbehalte zu dem Vertrag entsprechend dem Ergebnis der von der Verwaltung in Auftrag gegebenen rechtlichen Prüfung zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.10.2016 09:31 Uhr