Mit Antrag der PBG e.V. wird beantragt: Die Gemeinde Grünwald soll neben der Fahrbahn einen getrennten Fußweg in südwestlicher Richtung beginnend von Parkplatz Wörnbrunn Richtung Kreisstraße M 11 planen und errichten. Da Flächen der Bayerischen Staatsforsten tangiert sind, sollte die Gemeindeverwaltung im Zuge dessen Verhandlungen mit der Forstverwaltung aufnehmen.
Die Verwaltung hat hierzu mit dem betroffenen Eigentümer, den Bayerischen Staatsforsten AöR –BaySF - , Kontakt aufgenommen. Eine Ortsbegehung mit Vertretern der BaySF hat am 18.08.2015 stattgefunden. Die schriftliche Stellungnahme zur damaligen Ortsbegehung wurde nach Aufforder-ung der Gemeinde am 30.10.2015 bei uns eingereicht mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Rothörl,
wie wir anläßlich unseres Ortstermins am18.08.15 feststellen mußten, läßt sich die Errichtung des von der Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwald angeregten Geh-u. Radweges westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf Staatsforstgrund aus forstbetrieblicher Sicht leider nicht darstellen.
So ist dieser Waldbereich durch die Staatsstraße M 11 im Süden, das keilförmig in diese Waldabteilung hineinragende Dammwildgehege sowie die Wiesen der Fremdgrundstücke im Norden für die Ausrichtung der vorhandenen Walderschließung stark eingeschränkt.
Sämtliche Rückegassen im Inneren dieses Waldbereiches sind deshalb in ihrer Linienführung nach Osten zur Gemeindestraße hin ausgerichtet. Der für den Bau des Geh- u. Radwegs angedachte Streifen neben der Straße dient somit im Regelbetrieb vorwiegend als Lagerplatz für die Holzabfuhr.
Um die Gemeindestraße zu schonen und nicht zu verschmutzen, bewegen sich die Rückefahr-zeuge zum sortendifferenzierten Lagern des eingeschlagenen Holzes derzeit bereits exakt auf dieser Trasse.
Ergänzend hierzu wäre festzustellen, daß auf einer Teilfläche des Lagerstreifens ein straßen-begleitender, lockerer Baumbestand aus ökologisch wertvollen Eichen, Eschen und Bergahorn stockt, welcher im Zuge von Bauarbeiten sehr stark beeinträchtigt würde oder zum Teil sogar beseitigt werden müßte.
Aus diesem zu erwartenden grundlegenden Nutzerkonflikt heraus können wir der Errichtung eines Radweges an dieser Stelle aus betrieblichen Gründen leider nicht zustimmen.
Nachdem die Zufahrt nach Wörnbrunn aus Sicht des Forstbetriebs derzeit nur eine geringe Belastung durch gelegentlichen KFZ-Verkehr aufweist, sollte im Sinne einer überlappenden Mehrfachnutzung hier auch ein geordneter Fußgänger- und Radfahrverkehr gewährleistet sein.
Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHE STAATSFORSTEN
Forstbetrieb München
Forstenrieder Allee 182
81476 München
Darüber hinaus lässt sich bei der Überprüfung des geltenden Bauplanungsrechts feststellen, dass seinerzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 42 (Rodunsinsel Wörnbrunn) neben den bestehenden Erschließungsanlagen (Wörnbrunner Straße etc.) ein Wegekonzept festgesetzt worden ist. So ist z.B. neben der Wörnbrunner Straße, welche fast rechtwinklig nach Süden Richtung M 11 abknickt, auf der Ostseite ein Fuß- und Radweg geplant, dieser wiederum führt nach Süden entlang der Ausgleichsflächen und verbindet einen vorhandenen Waldweg.
Der Fuß- und Radweg östlich der Wörnbrunner Straße wird z.Zt. in Abstimmung mit dem gemeindlichen Wasserwerk und Abwasserbeseitgungsbetrieb mit Anbindung an den noch bestehenden Taufkirchner Weg als sichere Wegeführung für die Nutzung der künftigen Tragluft-halle baulich ausgeführt.
Auf der Westseite der Wörnbrunner Straße konnte ein Fuß- u. Radweg im Bebauungsplan wegen der damals schon nicht vorliegenden Zustimmung des Eigentümers planungsrechtlich nicht festgesetzt werden.
Aufgrund der o.g. Gründe ist der von der PBG e.V. beantragte Fuß- u. Radweg nach Süden mit Anbindung an die Kreisstraße M 11 nicht möglich.