Bauherr: Brigitte und Thomas Schweiger GbR, Tal 4, 80331 München
Bauort: Südliche Münchner Str. 34, Grundstück Fl. Nr. 475/7 (Grundstücksgröße = 709 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bplan Nr. B 46; Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Die Antragsteller haben das Anwesen vor kurzem erworben und planen die Nutzungsänderung des bisherigen Kaminstudios in eine Eisdiele mit Show-Produktion und Bistro mit Vollküche.
Die bisherige Nutzung als Kaminstudio war tatsächlich nie im Rahmen einer Nutzungsänderung genehmigt worden. Darüber hinaus wurde der ursprünglich als Garage genehmigte südliche Anbau durch das Kaminstudio widerrechtlich als Ausstellungsfläche komplett ausgebaut und genutzt. Widerrechtlich sowohl hinsichtlich fehlender Nutzungsänderung als auch bezogen auf das Maß der baulichen Nutzung. Die Grundfläche wird durch die Nutzung der Garage als Gastraum und der Nebenanlagen / Lager im nördlichen Grundstücksbereich mit über 80m² (Grundfläche Hauptnutzung) überschritten.
Die aktuellen Eigentümer haben den ausgebauten Bestand vom vorigen Eigentümer übernommen. Die widerrechtlich erfolgte Nutzung der ehemaligen Garage war nicht bekannt.
Die Gemeinde Grünwald ist in der Vergangenheit in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung sehr restriktiv verfahren. Von dieser Linie sollte grundsätzlich auch weiterhin nicht abgewichen werden. Das Landratsamt München hat nach Rücksprache um Behandlung durch die Gemeinde gebeten und wird nach Vorlage des Bauantrages den Sachverhalt entsprechend prüfen.
Der Stellplatznachweis ist erbracht. Es sind hier durch die neu geplanten Nutzungen fünf zusätzliche Stellplätze erforderlich. Die Stellplätze entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenze sind noch entsprechend der Ortsgestaltungssatzung umzuplanen (Je selbständig nutzbarer Einheit max. 5m. Zufahrtsbreite). Diese könnten so gedreht werden, dass eine Anfahrbarkeit über die südliche Zufahrt gewährleistet ist. Desweiteren sind gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 Ortsgestaltungssatzung bei zehn Stellplätzen insgesamt zwei heimische Laubbäume zu pflanzen.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Nutzung als Eisdiele und Bistro allgemein zulässig ist. Die erforderlichen Stellplätze sind über Bedarf nachgewiesen. Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, der Nutzungsänderung an sich zuzustimmen. Einer Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung wird nicht zugestimmt.