Bauvoranfrage Ulrike Schneevoigt auf Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 581/1 an der Ebertstraße 5a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 21.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 21.12.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Ulrike Schneevoigt, Ebertstr. 5a, 82031 Grünwald
Bauort: Ebertstraße 5a, Grundstück Fl. Nr. 581/1 (Grundstücksgröße = MEA = 781 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 51 BI 37, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Antragstellerin plant die Erweiterung der Doppelhaushälfte mittels erdgeschossigen Anbau nach Westen im Rahmen des für den Wohnungseigentums-Anteil zur Verfügung stehenden Maßes der baulichen Nutzung mit einer Fläche vom 33,48 m².

Der Anbau würde die festgelegte Baugrenze um 3,20m auf einer Breite von 5,40m überschreiten. Die gegenständliche Bauvoranfrage wurde eingereicht um eine mögliche Befreiung abzuklären.

Die Prüfung durch die Verwaltung ergibt, dass im Bebauungsplan-Gebiet bereits Überschreitungen vorhanden sind und eine Befreiung im vorliegenden Fall städtebaulich vertretbar ist, da die Überschreitung nur geringfügig ist. Des Weiteren wurde die Baugrenze im Baulinienplan nicht parallel zur Straße geführt, wie dies heute im Falle einer Bauleitplanung erfolgen würde.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen.

Eine Befreiung wegen geringfügiger Überschreitung der Baugrenze wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.10.2016 09:29 Uhr