Bauherr: Thomas Limberger, United Kingdom;
Bauort: Wörnbrunner Straße 2, Grundstück Fl. Nr. 369/13 (Grundstücksgröße 1.696m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan BL 21/75 (B 17) vom 22.07.1977, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauwerber plant die Errichtung eines Wohnhauses in E+1 mit einem Flachdach.
Nach Festsetzung des Bebauungsplanes B 17 sind Flachdächer grundsätzlich nicht zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl das heutige Bestandsgebäude als auch das Nachbarhaus mit Flachdach errichtet wurden, sollte einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zugestimmt werden.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,22; GRZ 0,18) wird sowohl hinsichtlich der Haupt- als auch der Nebennutzung eingehalten.
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Die Ausnahmetatbestandsmerkmale der Ortgestaltungssatzung werden eingehalten. Insofern sollte hier einer Abweichung zugestimmt werden.
Die Wand- und Firsthöhen sowie alle weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis ist mit der Garage sowie durch die Stellplätze im Untergeschoss (erreichbar per Autolift) erbracht.
Die Einfriedung ist mit einer zulässigen Höhe von 1,50
m (festgesetzt im Bebauungsplan B 17) geplant.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nach Stellungnahme vom gemeindlichen Umweltamt befinden sich auf dem Grundstück drei Laubbäume, alle drei werden durch die Baumschutzverordnung erfasst (Ahorn, Esche und Birke). Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Architekten, sollen diese Bäume erhalten bleiben und werden vom Bauraum nicht tangiert.