Bauantrag Union Bau Schneider GmbH zum Neubau von 6 Einzelhäusern mit 6 Einzelgaragen und 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 21.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung am 21.09.2015 sehr eingehend mit dieser Grundstücksbebauung und hat mit 9 : 1 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Grund der Ablehnung war die für die vorhandene Umgebungsbebauung atypische und sehr enge Bebauung und die daraus resultierende Gebäudekonfiguration im Längen- und Höhenverhältnis.
Die Empfehlung der Verwaltung lautete damals, diese sechs Einzelhäuser als drei Wohnhäuser mit jeweils zwei Wohneinheiten zu konzipieren. Dieser Empfehlung ist der Bauwerber nicht gefolgt.
Das Landratsamt München teilt nunmehr mit Schreiben vom 04.12.2015 mit, die beantragte Baugenehmigung in Ersetzung des Einvernehmens zu erteilen. Das Landratsamt München teilt weiter mit, das geplante Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein und hält alle Regelungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (insbesondere der Ortsgestaltungssatzung) ein. Die von der Gemeinde angegebenen Ablehnungsgründe (s.o.) reichen für eine Ablehnung durch die Genehmigungsbehörde nicht aus.
Dieser Sachverhalt war der Bauverwaltung zu Beginn der Prüfung der vorliegenden Planung bewusst. Klar ist auch, dass nun durch die Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit dieses Vorhabens die umliegende und lockere Bebauung prägen wird und damit weitere zulässige Nachverdichtungen das Ortsbild zwangsläufig verändern werden.
Das Landratsamt München bittet die Gemeinde mit Fristsetzung bis zum 08.01.2016, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Der Antragsteller hat zwischenzeitlich den Antragstitel von ursprünglich drei Doppelhäuser in sechs Einzelhäuser geändert – zumindest hier ist das Landratsamt München der Rechtsauffassung der Gemeinde gefolgt. Desgleichen hat der Antragsteller durch sog. Schleppkurven nachgewiesen, dass die geplanten Stellflächen in Form von Einzelgaragen und offenen Stellplätzen angedient werden können.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Neubau von sechs Einzelhäusern mit sechs Garagen und sechs Stellplätzen nicht herzustellen.
Im übrigen gilt der Bauausschussbeschluss vom 21.09.2015.
Wenngleich das Landratsamt München den vorliegenden Bauantrag als zulässig und genehmigungsfähig beurteilt, ist der Bauausschuss nach wie vor der Meinung, dass der beantragte Neubau von sechs Einzelhäusern nebst Stellflächen auf insgesamt 2.660 m² (also rund 443 m² je Einheit) in Bezug auf die Umgebungsbebauung viel zu massiv beplant ist. In dem gegenständlichen Baugebiet gibt es keinen Baulinienplan – es gilt lediglich § 34 BauGB i.V.m. dem Baudichteplan B 35. Die Planung hat eine ortsplanerisch unerwünschte Bezugsfallwirkung und wird deshalb abgelehnt.
Auf Antrag der GR-Mitglieder Loos und Reinhart-Maie
r empfiehlt der Bauausschuss nach eingehender Debatte dem Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Geviert und den Erlass einer Veränderungssperre. Der Geltungsbereich und Inhalt des Bebauungsplanes und der Veränderungssperre ist noch zu definieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 19.10.2016 09:29 Uhr