Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf allen gemeindlichen Straßen; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Bürgerversammlung am 06.10.2022 wurde beantragt, dass für alle gemeindlichen Straßen, mit Ausnahme der staatlichen Durchgangsstraßen eine verbindliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt wird.

Stellungnahme der Verwaltung:

In regelmäßigen Abständen werden seitens der Polizeiinspektion Grünwald örtliche Untersuchungen von Straßenverkehrsunfällen vorgenommen. Ein Schwerpunkt der Verkehrssicherungsarbeit liegt darin, offensichtlich unfallbegünstigende Straßenbereiche zu identifizieren und nachhaltig durch gezielte Abhilfemaßnahmen zu verbessern.

In Deutschland gilt innerorts eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h – festgelegt in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In besonderen Fällen kann ein davon abweichendes Tempolimit angeordnet werden. Für Tempo 30 gibt es dabei zwei Möglichkeiten:

  • die Beschränkung eines Streckenabschnitts auf 30 km/h sowie
  • die Tempo-30-Zone


Tempo 30 auf Strecken:

Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen und Straßenabschnitten zu beschränken. Dies kann z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit geschehen. Liegen entsprechende lokale Gegebenheiten vor, kann statt 50 km/h ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden.

Entscheidend dabei ist: Für die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 
30 km/h muss immer ein konkreter Grund vorliegen. Dies konkreten Gründen sind beispielsweise in der Dr.-Max-Straße auf Höhe der Grundschule, um die Sicherheit der Schulkinder zu gewährleisten, sowie in der Gabriel-von-Seidl-Straße auf Höhe der 
Graf-Seyssel-Straße, um das Überqueren der Gabriel-von-Seidl-Straße zur Verkehrssicherung des Schulweges der Schulkinder sicherer zu gestalten, gegeben und gelten nur lokal. Lokal konkrete Gründe zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf allen gemeindlichen Straßen liegen folglich nicht vor.


Tempo 30 Zone:

Eine Tempo 30 Zone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Ausgenommen sind zudem sämtliche mit dem Zeichen 306 versehene Vorfahrtstraßen. An Kreuzungen und Einmündungen muss grundsätzlich die Vorfahrsregel „Rechts vor Links“ gelten. Die Voraussetzungen einer Tempo 30 Zone sind in 
§ 45 Absatz 1 c der Straßenverkehrsordnung geregelt. Die Einrichtung ist nur für weniger befahrene Straßen zulässig.

Für Sammelstraßen wie zum Beispiel die Robert-Koch-Straße oder die 
Gabriel-von-Seidl-Straße besteht derzeit keine gesetzliche bzw. rechtliche Möglichkeit für die Einführung von Tempo 30 km/h.

Ein wesentliches Ziel der Straßenverkehrsplanung ist es ebenfalls, die Verkehrsströme auf leistungsfähige Straßen zu bündeln, um so sensible Wohngebiete vom Autoverkehr zu entlasten.


Derzeitige Beschlusslage:

Bereits im Jahr 2008 hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen ein Verkehrsberuhigungskonzept umzusetzen und entschieden sämtliche Anliegerstraßen in Tempo 30 Zonen umzuwandeln.

Auch hat sich der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.03.2021 aufgrund eines Antrages zur Bürgerversammlung 2020 ausführlich mit dem Thema „Einführung von Tempo 30 auf gemeindlichen Straßen“ befasst. 

Nach eingehender Diskussion beschloss der Verwaltungsausschuss auf dem Teilbereich der 
Dr.-Max-Straße in nördlicher Richtung bis auf Höhe des Grünwalder Freizeitparkes eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

Neben der Sitzung am 09.03.2021 hat sich der Verwaltungsausschuss darüber hinaus u.a. in seinen Sitzungen am 07.12.2021 sowie am 06.12.2022 ausführlich mit dem Thema der Einführung von Tempo 30 auf gemeindlichen Straßen befasst und hierzu entsprechende Beschlüsse gefasst.

Im Laufe der anschließenden Diskussion stellt Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld den Antrag, das Verkehrsplanungsbüro Land & Burkhardt  mit der Überprüfung des Verkehrskonzeptes  aus dem
Jahr 2008 zu beauftragen.

1. Bürgermeister Neusiedl lässt zunächst über den weiterführenden Antrag der Verwaltung abstimmen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt eine generelle Einführung von Tempo 30 auf allen gemeindlichen Gemeindestraßen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt das Verkehrsplanungsbüro Lang & Burkhardt mit der Überprüfung des Verkehrskonzeptes aus dem Jahr 2008 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 30.03.2023 08:12 Uhr