Antrag der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. auf Erhöhung des Grundzuschusses;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.01.2015 (Beschl. Nr.44/nö) die finanzielle Förderung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Nachbarschaftshilfe ab dem Kalenderjahr 2015 und die Folgejahr mit einem festgelegten Budget genehmigt.

Das Budget der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., welches die Gemeinde Grünwald übernimmt, wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2019 (Beschl.Nr. 433/nö) für 2020 und die Folgejahre wie folgt angepasst:


- Grundzuschuss (Verwaltungsgemeinkosten incl. Geschäftsführer)        215.000,00 €
- Ambulanter Sozialdienst        37.800,00 €
- Begleitdienst (Fahrdienst)        41.500,00 €
- Hauswirtschaftliche Hilfen        27.250,00 €
- Grünwalder Tafel        36.600,00 €
- Reversy        1.000,00 €
- Angehörigenselbsthilfegruppe        3.100,00 €
- Second-Hand-Laden        15.000,00 €
- Bürgerliches Engagement und Integration incl. Repaircafé        55.000,00 €
- Schulweghelfer (HH.-St. 29500.6380)        22.000,00 €
- Café Treffpunkt Betriebs- und Lohnkostenzuschuss        200.000,00 €
Gesamt:        654.250,00 €

Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. hat nun in ihrer Planung für das Haushaltsjahr 2023 feststellen müssen, dass die im oben genannten Beschluss aufgeführten Beträge voraussichtlich nicht ausreichend sein werden, um die Kosten für das Jahr 2023 zu decken.
Daraufhin hat die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. einen Antrag auf Erhöhung der am 19.11.2019 beschlossenen Beträge gestellt.

Folgende Zahlen sind im Antrag aufgeführt:

- Grundzuschuss (Verwaltungsgemeinkosten incl. Geschäftsführer)        248.000,00 €
- Ambulanter Sozialdienst        42.400,00 €
- Begleitdienst (Fahrdienst)        62.000,00 €
- Hauswirtschaftliche Hilfen        47.000,00 €
- Grünwalder Tafel        37.000,00 €
- Reversy        1.000,00 €
- Second-Hand-Laden        15.000,00 €
- Bürgerliches Engagement und Integration incl. Repaircafé        77.200,00 €
- Schulweghelfer (HH.-St. 29500.6380)        29.600,00 €
- Café Treffpunkt Betriebs- und Lohnkostenzuschuss        287.000,00 €
Gesamt:        846.200,00 €

Der erhöhte Zuschussbedarf sei unter anderem auf die zunehmende Nachfrage durch die Bürgerinnen und Bürger, Stundenerhöhungen von Beschäftigten, Tarifautomatiken sowie erhöhte Energiekosten zurückzuführen.


Der Finanzausschuss lehnte den Antrag den Zuschuss für das Café Treffpunkt unverändert bei 200.000 € zu belassen mit 4:7 Stimmen ab. Im Übrigen empfahl der Finanzausschuss dem Gemeinderat einstimmig den Antrag der Nachbarschaftshilfe zuzustimmen. 

Bürgermeister Neusiedl schlägt vor über das Budget für das Café Treffpunkt gesondert abzustimmen. 

Beschluss 1

  1. Der Gemeinderat genehmigt der Nachbarschaftshilfe Grünwald e. V. für das Café Treffpunkt einen jährlichen Zuschuss in Höhe von maximal 287.000 €. 


Frau Portenlänger war als Vorstand der Nachbarschaftshilfe persönlich beteiligt und von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Das Budget der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V., welches die Gemeinde Grünwald übernimmt, verteilt sich ab 2023 wie folgt:

Grundzuschuss (Verwaltungsgemeinkosten incl. Geschäftsführer)
248.000,00 €
Ambulanter Sozialdienst
42.400,00 €
Begleitdienst (Fahrdienst)
62.000,00 €
Hauswirtschaftliche Hilfen
47.000,00 €
Grünwalder Tafel
37.000,00 €
Reversy
1.000,00 €
Second-Hand-Laden
15.000,00 €
Bürgerliches Engagement und Integration incl. Repaircafé
77.200,00 €
Schulweghelfer (HH.-St. 29500.6380)
29.600,00 €
Café Treffpunkt Betriebs- und Lohnkostenzuschuss 
(siehe Beschluss zu Punkt 1)
287.000,00 €
Gesamt:
846.200,00 €

  1. Wird der in Punkt 2 genannte Gesamtbetrag in Höhe von 846.200 € bereits bei der Planung für das jeweils kommende Haushaltsjahr überschritten, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Grünwald.

  1. Eine Kostensteigerung, die sich lediglich auf Grundlage von Tarifsteigerungen ergibt, erfordert grundsätzlich keine erneute Beschlussfassung.

In diesem Fall kann die Bezuschussung den Betrag i. H. V. 846.200,00 € jedoch maximal um 42.310,00 € übersteigen. Dies entspricht 5 % des Gesamtbetrags. Sollte diese Summe (888.510,00 €) überschritten werden, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Grünwald.

  1. Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. erstellt einen jährlichen Verwendungsnachweis für die durch die Gemeinde Grünwald erhaltenen Zahlungen, der sich an den einzelnen Budgetpositionen orientiert.

  1. Sollte der Verwendungsnachweis ergeben, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausgeschöpft wurden, ist der Differenzbetrag an die Gemeinde Grünwald zurück zu überweisen.

  1. Im Haushaltsplan 2023 ff. wird die durch diesen Antrag ausgelöste Kostenmehrung bei der Haushaltsstelle 47000.7001 sowie 29500.6380 berücksichtigt.

  1. Die Zuwendungen an die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. stehen unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald und sind jederzeit widerrufbar. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde Grünwald eine Verschiebung der Priorität für ihre freiwilligen Leistungen ins Auge fassen sollte.

Frau Portenlänger war als Vorstand der Nachbarschaftshilfe persönlich beteiligt und von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 08:12 Uhr