Antrag der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. auf Zuschuss für die Großraumzulage München;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner ö. Sitzung am 26.07.2022 (#305) auf Empfehlung des Finanzausschusses (n.ö. am 14.07.2022 #134) folgende Punkte für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald einstimmig beschlossen:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Ballungsraumzulage ab 01.08.2022 nicht weiter zu gewähren und entsprechend den Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2011 aufzuheben.

  1. Der Gemeinderat beschließt den Beschäftigten der Gemeinde Grünwald eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A35 in der Fassung der 2. Änderungsvereinbarung zu gewähren:

  1. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
  2. Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A35 nicht mehr erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage nach Maßgabe der öTV A35 widerruft.
  3. Die Gewährung der Großraumzulage München steht zudem unter einem Widerrufsvorbehalt. Die Gemeinde Grünwald ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.
  4. Die Gemeinde ist zudem berechtigt die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn sich die wirtschaftliche bzw. haushaltsrechtliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern sollte.

  1. Für das Jahr 2022 entstehen aufgrund der Einführung der Großraumzulage München Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000,- € die durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuereinnahmen gedeckt sind.

Die Großraumzulage sieht folgende Zahlungen vor:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung); Dieser Betrag ist dynamisch und nimmt entsprechend auch an Tarifsteigerungen teil.

Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

  • Teilzeitbeschäftigten stehen die oben genannten Leistungen entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßig tariflichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter zu.

  • In Einzelfällen, wenn eine Höhergruppierung an den Schnittstellen für die Höhe des Grundbetrages dazu führt, dass nach der Höhergruppierung weniger bezahlt wird als vorher, wird eine Ausgleichszulage gewährt.

- Beschlussende – 

Die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. beantragt nunmehr einen jährlichen finanziellen Zuschuss in Höhe von 38.000,- €, um ihrem Personal ebenfalls die Großraumzulage München (als Ersatz für die Ballungsraumzulage), analog dem oben genannten Beschluss der Gemeinde Grünwald gewähren zu können.

Als Begründung wird u.a. angebracht, dass durch die Gewährung der Großraumzulage die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Träger erhalten bliebe und somit die soziale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal der Nachbarschaftshilfe Grünwald sichergestellt werden würde.

Als weiterer Grund werden darüber hinaus die hohen Lebenshaltungskosten im Großraum München, die auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachbarschaftshilfe Grünwald belasten, vorgebracht.

Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 16.02.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgende Regelungen für die Beschäftigten der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V.:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. unter folgenden Gesichtspunkten eine Großraumzulage zu gewähren:

  1. Die Großraumzulage staffelt sich wie folgt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung).

 Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

  1. Die Großraumzulage München wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis längstens zum 31.12.2027 gewährt.

  1. Voraussetzung für die Gewährung der Großraumzulage ist das Einstellen der Ballungsraumzulage zum 28.02.2023.

Eine parallele Auszahlung von Ballungsraumzulage und Großraumzulage an die Beschäftigten ist nicht möglich.

  1. Die Großraumzulage München ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist oder wenn die Großraumzulage München für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald entfallen sollte.

  1. Teilzeitkräfte erhalten die Großraumzulage München anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Großraumzulage München zu überprüfen. Die Großraumzulage wird nur für volle Monate gewährt.

  1. Die oben genannten Beträge der Vollzeitbeschäftigten sind Maximalbeträge. 

  1. Für die Gewährung der Großraumzulage München an die Nachbarschaftshilfe Grünwald e.V. muss mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 38.000,- € gerechnet werden. Die Ausgaben in Höhe von jährlich 38.000,- € sind auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Portenlänger nahm aufgrund persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 30.03.2023 08:12 Uhr