Gewährung der Großraumzulage München für Beschäftigte der Kindertageseinrichtungen der Freien Träger in Grünwald;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 (# 305) auf Empfehlung des Finanzausschusses (nichtöffentlich am 14.07.2022 # 134) folgende Punkte für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald einstimmig beschlossen:

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Ballungsraumzulage ab 01.08.2022 nicht weiter zu gewähren und entsprechend den Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2011 aufzuheben.

  1. Der Gemeinderat beschließt, den Beschäftigten der Gemeinde Grünwald eine Großraumzulage München nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A35 in der Fassung der 2. Änderungsvereinbarung zu gewähren.

  1. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
  2. Die Großraumzulage München entfällt ersatzlos und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A35 nicht mehr erfüllt sind oder zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage nach Maßgabe der öTV A35 widerruft.
  3. Die Gewährung der Großraumzulage München steht zudem unter einem Widerrufsvorbehalt. Die Gemeinde Grünwald ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.
  4. Die Gemeinde ist zudem berechtigt die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn sich die wirtschaftliche bzw. haushaltsrechtliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern sollte.

  1. Für das Jahr 2022 entstehen aufgrund der Einführung der Großraumzulage München Mehrkosten in Höhe von ca. 225.000,- € die durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuereinnahmen gedeckt sind.


Die Großraumzulage sieht folgende Zahlungen vor:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung); Dieser Betrag ist dynamisch und nimmt entsprechend auch an Tarifsteigerungen teil.





Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

  • Teilzeitbeschäftigten stehen die oben genannten Leistungen entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßig tariflichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter zu.

  • In Einzelfällen, wenn eine Höhergruppierung an den Schnittstellen für die Höhe des Grundbetrages dazu führt, dass nach der Höhergruppierung weniger bezahlt wird als vorher, wird eine Ausgleichszulage gewährt.

- Beschlussende – 
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Von der Einführung der Großraumzulage München profitieren auch die Erzieherinnen und Erzieher der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen.

Die Gemeinde Grünwald unterstützt seit vielen Jahren die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen innerhalb der Gemeinde durch die Auszahlungen von Gebührenzuschüssen und einer Arbeitsmarktzulage.
Diese Gelder sollen dazu führen, dass die Angebote der Freien Träger und die Angebote der Gemeinde  zu ähnlichen Konditionen angeboten werden können und sich die Grünwalder Eltern für Ihre Kinder nach dem jeweiligen Betreuungsangebot der Einrichtung und nicht nach der Besuchsgebühr für einen Betreuungsplatz entscheiden.

Damit die Einführung der Großraumzulage München die oben genannte Intension nicht behindert oder gar gefährdet, ist aus Sicht der Verwaltung eine Gewährung der Großraumzulage München für die Beschäftigten der Kindestageseinrichtungen der Freien Träger sinnvoll.

Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 16.02.2023 vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Freien Trägern der Kindertageseinrichtungen innerhalb der Gemeinde Grünwald unter folgenden Gesichtspunkten eine Großraumzulage zu gewähren:


  1. Die Großraumzulage staffelt sich wie folgt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 9c und S1 bis S15 erhalten 270,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 10 bis EG 15 Ü und S16 bis S18 erhalten 135,- € monatlich (bei Vollzeitbeschäftigung).
  3. Auszubildende und Praktikanten im Geltungsbereich des TVöD sowie des TVPöD erhalten 140,- € monatlich (Vollzeitbeschäftigung).

 Außerdem wird ein Kinderbetrag wie folgt gezahlt:

  1. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 13 und S1 bis S18 sowie Auszubildende und Praktikanten erhalten 50,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).
  2. Beschäftigte in den Entgeltgruppen EG 14 bis EG 15 Ü erhalten 25,- € monatlich pro Kind für das die Beschäftigten selbst Kindergeld nach deutschem Recht tatsächlich beziehen bzw. ausgezahlt wird (eine bloße Kindergeldberechtigung reicht nicht aus).

2.        Die Großraumzulage München wird zeitlich befristet für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis längstens zum 31.12.2027 gewährt.

3.        Voraussetzung für die Gewährung der Großraumzulage ist das Einstellen der Ballungsraumzulage zum 28.02.2023.
Eine parallele Auszahlung von Ballungsraumzulage und Großraumzulage an die Beschäftigten ist nicht möglich.

4.        Die Großraumzulage München ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grünwald, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, insbesondere wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald nicht mehr gewährleistet ist oder wenn die Großraumzulage München für die Beschäftigten der Gemeinde Grünwald entfallen sollte.

5.        Teilzeitkräfte erhalten die Großraumzulage München anteilig. Bei tariflichen Änderungen oder Kompensationen ist die Großraumzulage München zu überprüfen. Die Großraumzulage wird nur für volle Monate gewährt.

6.        Die oben genannten Beträge der Vollzeitbeschäftigten sind Maximalbeträge. 

7.        Für die Gewährung der Großraumzulage München an die Freien Träger muss mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 205.000,- € gerechnet werden. Die Ausgaben in Höhe von jährlich 205.000,- € sind auf den entsprechenden Haushaltsstellen einzuplanen.

8.        Die Auszahlung erfolgt monatlich auf Antrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 08:12 Uhr