Antrag auf Einführung einer Bürgersprechstunde vor den Gemeinderatssitzungen; Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

In einem Antrag zur Bürgerversammlung am 06.10.2022 wird die Einführung einer 15 minütigen Bürgersprechstunde vor jeder öffentlichen Sitzung des Gemeinderates beantragt. Hiermit soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, sich über aktuelle Themen mit den Gemeinderäten und der Verwaltung auszutauschen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Bayerische Gemeindeordnung enthält keine Regelungen zu sog. „Bürgersprechstunden“ bzw. „Bürgeranfragen“ durch den Gemeinderat vor Gemeinderatssitzungen.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht gewährleistet den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten im Rahmen des Rechts eigenverantwortlich zu regeln. Dazu gehört auch die Einrichtung einer „Bürgersprechstunde“ bzw. die Ermöglichung von „Bürgeranfragen“ vor Beginn einer öffentlichen Sitzung. Wie diese im Einzelnen ausgestaltet werden, insbesondere welche Fragen zuzulassen sind, ist von den Gemeinden nach den jeweiligen Gegebenheiten zu entscheiden. 

Es ist jedoch sicherzustellen, dass kein Widerspruch zum Grundsatz der repräsentativen Demokratie auftritt. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Mitberatungsrecht im Gemeinderat. Dementsprechend sind „Bürgersprechstunden“ bzw. „Bürgeranfragen“ u.a. nicht während der Gemeinderatssitzung zulässig. Diese sind nicht Teil der Gemeinderatssitzung, sondern stehen für sich und sind außerhalb der Tagesordnung abzuhalten, auch wenn sie mit der Gemeinderatssitzung zeitlich zusammenhängen und im Sitzungssaal stattfinden.

Eine Bürgersprechstunde wäre selbstredend nur zu Beginn der öffentlichen Sitzung möglich. Zudem wäre zu beachten, dass die Fragen nur Gemeindeangelegenheiten zum Gegenstand haben dürfen. Insbesondere Fragestellung zu europa-, bundes- oder landespolitische Themen müssen unterbunden werden. Die Anfragen müssen konkrete Gemeindeangelegenheiten zum Inhalt haben und dürfen nicht zur Darstellung von allgemein politischen Grundsatzfragen genutzt werden.

Darüber hinaus sollte festgelegt werden, dass es keine Aussprache oder Diskussion zu den Tagesordnungspunkten in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung geben soll.

Zudem sollte bei einer etwaigen Einführung einer Bürgersprechstunde nachfolgendes (auch in der Geschäftsordnung) geregelt werden:

  • Zeitdauer der Bürgerschaftssprechstunde
  • Wie viele Anfragen darf jede/r Bürger/innen stellen 
  • Redezeitbegrenzung pro Bürger/in

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit mit ihren Anliegen persönlich, schriftlich oder telefonisch an den 1. Bürgermeister, an die Gemeinderatsmitglieder sowie an die Gemeindeverwaltung wenden können. Bekanntermaßen wird dieser Weg auch bereits vorzugsweise von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Bürgersprechstunde vor den Gemeinderatssitzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 18

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 30.03.2023 08:12 Uhr