Anfrage Gemeinderatsmitglied Schreyer;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö 15.4

Sachverhalt

GR-Mitglied Schreyer fragt an, inwieweit sich für die Gemeinde Änderungen aufgrund des nunmehr möglichen digitalen Bauantrages ergeben.

Bauamtsleiter Rothörl informiert hierzu, dass zum Bauantragsverfahren online ab 01.03.2023 in der Bauausschusssitzung im Januar 2023 und in zwei Ausgaben des gemeindlichen Amtsblattes ausführlich informiert wurde. Konkret zur Frage bei der Einreichung eines Bauantrages im Landratsamt München ist festzustellen, dass das Online-Verfahren ein zusätzlicher Service ist, welcher gesetzlich im Freistaat Bayern geregelt ist. 

Nach wie vor können die Bauanträge analog auch bei der Gemeinde eingereicht werden, diese werden aber nicht mehr von der Gemeinde erfasst und vorgeprüft, sondern unverzüglich an das Landratsamt München weitergeleitet. Im Landratsamt München wird der Bauantrag digitalisiert und im Anschluss an die Gemeinde online übermittelt, damit dann in den gemeindlichen Gremien die Bauanträge im Rahmen des sog. Einvernehmens behandelt werden.

Datenstand vom 30.03.2023 08:12 Uhr