Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 „Zeillerstraße 5, Grünwald“ der Gemeinde Grünwald, Flurnummer 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße – Vorbereitung des Aufhebungsbeschlusses;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 mehrheitlich beschlossen was folgt:

Für das Gebiet des Flurstücks 573/2 am Isarhang westlich der Zeillerstraße wird die Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 „Zeillerstraße 5, Grünwald“ der Gemeinde Grünwald aufgestellt. Die Aufhebung soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 
Steuerung der baulichen Nutzung auf der Rechtsgrundlage der Außenbereichsvorschrift (§ 35 BauGB), nachdem sich das Vorhaben, das Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 ist, sich als nicht realisierbar erwiesen hat. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB). 

In einem nächsten Schritt hat nun vorberatend der Ausschuss für Planung und Entwicklung in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.03.2023 sehr ausführlich beraten und folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat abgegeben: 

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Beteiligungsverfahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB) zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 „Zeillerstraße 5, Grünwald“ der Gemeinde Grünwald gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Eigentümerin und der dinglichen Berechtigten des Grundstücks Zeillerstraße 5, den Eigentümern der angrenzenden und gegenüberliegenden Grundstücke sowie den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind der Planentwurf sowie der Begründungsentwurf zur Verfügung zu stellen. Ihnen ist eine Frist von einem Monat zur Stellungnahme zu setzen.

Der Gemeinderat folgt der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung und beschließt:
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Beteiligungsverfahren (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BauGB) zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 47 „Zeillerstraße 5, Grünwald“ der Gemeinde Grünwald gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Eigentümerin und der dinglichen Berechtigten des Grundstücks Zeillerstraße 5, den Eigentümern der angrenzenden und gegenüberliegenden Grundstücke sowie den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind der Planentwurf sowie der Begründungsentwurf zur Verfügung zu stellen. Ihnen ist eine Frist von einem Monat zur Stellungnahme zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 11:02 Uhr