Wind an Land Gesetz / Antrag DIE GRÜNEN vom 07.03.2023 auf Beteiligung an der Positivplanung für Windkraftanlagen durch den Landkreis;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Der Kreistag des Landkreises München hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 20.03.2023 sehr eingehend mit der Thematik einer Beteiligung an der Positivplanung für Windkraftanlagen durch den Landkreis München befasst. 

Auszugsweise wird hier aus dem entsprechenden Protokoll (zu TOP 13 / Drucksache 15/0807-1)  zitiert:

Bemerkung des Kreistages:
Im Rahmen einer entsprechenden Potentialuntersuchung besteht also die Möglichkeit ergebnisoffen aufzuzeigen, wo aus fachlicher Sicht und unter Berücksichtigung aller Potenziale, Windkraft im Landkreis München möglich ist. Dies schließt insbesondere auch alle gemeindefreien Gebiete ein, also vor allem diejenigen Flächen, für die nicht die Kommunen, sondern direkt der Landkreis die Planungshoheit innehat. Aber auch die entsprechende Betrachtung der kommunalen Gebiete für all diejenigen Kommunen, die an der Ausarbeitung interessiert sind, ist sinnvoll, weil gerade in der gebietsüberschreitenden Betrachtung die Chance einer verträglichen Positivplanung liegt. Wenn dies die Option der Errichtung von mehr als 50 Anlagen eröffnet, ist dies eine gleichermaßen zulässige Folge, wie auch die Erkenntnis, dass die erforderliche Zahl an Anlagen nicht errichtet werden kann.

Der Landkreis München initiiert diesen Prozess ausdrücklich als Angebot an diejenigen Kommunen, die zur Kooperation bereit sind und Interesse an einer entsprechenden Untersuchung zeigen. Die Untersuchung wird ausschließlich für die gemeindefreien Gebiete und die Kommunen durchgeführt, die Interesse daran signalisiert und dies ausdrücklich erklärt haben


Stellungnahme der Verwaltung der Gemeinde Grünwald:

Die Gemeinde Grünwald hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2022 sehr ausführlich mit den Flächenausweisungen von Windenergieanlagen befasst. Aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur – insbesondere mit den geschützten Wohnbereichen und den geltenden Mindestabständen – ist eine Ausweisung von Vorranggebieten im gesamten Gemeindegebiet auch im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde nicht möglich. Das gilt auch für Areale, welche im sog. Außenbereich liegen, wie z.B. Rodungsinsel Wörnbrunn, Oberdill oder Gasteig. 

Auf den gemeindefreien Gebieten – Forstenrieder Park, Grünwalder- und Perlacher Forst  / Staatsforstbereiche – liegt die Planungshoheit beim Landkreis München. 

Wie den diversen Statements und Stellungnahmen der verschiedenen Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange und dem Landkreis München zu entnehmen ist, sind diese überregionalen Grünzüge aktuell als evtl. Vorranggebiete zu untersuchen – dies ist lt. Beschluss des Kreistages München vom 20.03.2023 als Forschungsvorhaben zur Positivplanung Windenergie in den gemeindefreien Gebieten und über alle von den Kommunen im Landkreis für die Erstellung dieses Gutachtens benannten Flächen zu berücksichtigen. 



Es wurden auf der Ebene des Kreistages bereits Beschlüsse zur Positivplanung Windenergie gefasst, so dass ein zusätzlicher Gemeinderatsbeschluss hierzu entbehrlich ist. 

Unabhängig davon hat die Gemeinde Grünwald gegenüber dem Landkreis München am 27.02.2023 die Teilnahme der Förderung der Klimaschutzkoordination (ausgelöst durch das Wind an Land Gesetz) verbindlich erklärt. 

Weiter hat die Gemeinde mit dem zuständigen Regionsbeauftragten der Region von Oberbayern zur Suche von geeigneten Vorranggebieten in der Planungsregion Kontakt aufgenommen – unter dem Aspekt, wie sich Gemeinden, denen keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, in den aktiven Prozessen einbringen können. 

Im nächsten Tagesordnungspunkt der GR-Sitzung am 28.03.2023 steht zur Debatte, dass die Gemeinde Grünwald der Interessensgemeinschaft Windenergie Perlacher Forst des Landkreises München und weiteren Gemeinden beitreten könne. 



Der Gemeinderat nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 07.03.2023 und die aktuellen Inhalte der öffentlichen Sitzung des Kreistages München vom 20.03.2023 sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass sich durch die aktuellen Beschlüsse des Landkreises München zur Positivplanung Windenergie in den gemeindefreien Gebieten (insbesondere Staatsforstbereiche) sowie einem möglichen Beitritt der Gemeinde Grünwald zu der Interessensgemeinschaft Windenergie Perlacher Forst der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN somit erledigt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 11:02 Uhr