Im Rahmen der Klimainitiative 29++ hat das Landratsamt München die Kommunen eingeladen, am 25.05.2023 im Rahmen der „1. Kommunale Klimakonferenz 29++“ Zielwerte für die drei untenstehenden Klimaschutzziele zu präsentieren.
Die Erhebung der Emissionen, auf die sich die Zielsetzung bezieht, betrifft die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr. Die Methodik entspricht dem alle zwei Jahre erscheinenden THG-Bericht des Landkreises.
Zur Ermittlung dieser Ziele hat der Landkreis den Kommunen ein Berechnungstool zur Verfügung gestellt, mit welchem durch Annahme diverser Rahmenbedingungen sowohl realistische Zielwerte ermittelt, als auch die resultierenden Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeinsparung abgeleitet werden können. Diese sind im Anhang näher beschrieben.
Die Verwaltung schlägt die Präsentation folgender Ziele vor:
Ziel 1: THG-Emissionen im Jahr 2030 in Tonnen pro Einwohner: 2,4 / 8,9 in 2018
Ziel 2: Jahr der energetischen THG-Neutralität (nur Strom und Wärme): 2040
Ziel 3: Jahr der THG-Neutralität (inkl. Verkehr): 2040
Es ist zu betonen, dass die Gemeinden nur bedingt Einfluss auf die Erreichung ihrer jeweiligen Ziele haben. Diese sollten daher als Absichtserklärung gesehen werden, deren Umsetzung maßgebliche von den durch Land und Bund gesetzten Rahmenbedingungen abhängig ist.
Da sowohl der Freistaat Bayern (Klimaneutralität 2040) als auch der Bund (Klimaneutralität 2045) entsprechende Ziele gesetzlich definiert haben, ist grundsätzlich erst einmal davon auszugehen, dass die dafür notwendigen Rahmenbedingungen gesetzt werden und damit auch den Gemeinden das Erreichen ihrer eigenen Ziele durch eigene Bemühungen ermöglicht werden.