Grünwalder Freizeitpark GmbH; Bestellung eines Abschlussprüfers;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Seit einigen Jahren wird die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der GmbH zu prüfen, durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss wahrgenommen.
Gemäß der aktuellen Ausschussbesetzung fehlt dem Prüfungsausschuss ein nach Qualifikation für eine derartige Prüfung bestimmtes, fachkundiges Mitglied.
Der Verwaltungsrat der Grünwalder Freizeitpark GmbH hat daher in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 dem Gemeinderat empfohlen, für die Prüfung ab dem Jahresabschluss 2022 als fachkundigen externen Berater die LKC Grünwald GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Grünwald hinzuzuziehen.
Für die Wahl des Abschlussprüfers ist gem. § 18 Nr. 1 e der GmbH-Satzung die Gesellschafterversammlung zuständig.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Gesellschafterversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers die LKC Grünwald GmbH & Co.KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft aus Grünwald vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.07.2023 12:35 Uhr