Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 55 "Grünwalder Einkehr"; Abschluss Durchführungsvertrag;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. B 55 „Grünwalder Einkehr“ wird in dieser öffentlichen Sitzung in einem gesonderten Tagesordnungspunkt als Satzung beschlossen und mit der ortsüblichen Bekanntmachung durch die Verwaltung demnächst in Kraft treten. 

Es ist bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Abs. 1 BauGB geregelt, dass der Vorhabenträger zusätzlich zu dem mit der Gemeinde abgestimmten Vorhabenplan, einen so. Durchführungsvertrag abschließt. In diesem wird erklärt, dass der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, sein Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen (Durchführungsvertrag). Weiter ist der Vorhabenträger hierdurch vertraglich zur Übernahme der Erschließungs- und Planungskosten verpflichtet. 

Der beiliegende Durchführungsvertrag wurde von der Verwaltung gegenüber dem Vorhabenträger vorgegeben und enthält entsprechende Regelungen für derartige Grundstücksbebauungen.

Der Durchführungsvertrag ist nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu genehmigen und zu unterzeichnen. 

Die Verwaltung schlägt vor, den anliegenden Durchführungsvertrag als Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 55 zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt den Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. B 55 „Grünwalder Einkehr“ zu genehmigen und ermächtigt den 1. Bürgermeister Neusiedl diesen vor dem Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 55 zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Reinhart-Maier war während der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 27.09.2023 11:11 Uhr