Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 55 "Grünwalder Einkehr“; Wohn- und Geschäftsgebäude am nördlichen Ortseingang von Grünwald und westlich der Nördl. Münchner Straße; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 einstimmig beschlossen, den Bebauungs-planentwurf des beauftragten Architekturbüros Goergens & Miklautz zu billigen und die sog. Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dieses Verfahren wurde in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 durchgeführt.

Innerhalb dieser Beteiligungsfrist sind Anregungen eingegangen, die der Ausschuss für Planung und Entwicklung bzw. der Gemeinderat letztendlich beschlussmäßig im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung behandeln muss. Das Architekturbüro Goergens & Miklautz hat hierzu folgende Abwägungsvorschläge im Benehmen mit den einzelnen Fachplanern und der Gemeinde Grünwald ausgearbeitet.

Der Ausschuss für Planung und Entwicklung hat sich am 05.07.2023 in nichtöffentlicher Sitzung eingehend mit den eingegangenen Anregungen befasst und im Rahmen der Abwägung nachfolgende Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat abgegeben:

A) Schreiben der Träger öffentlicher Belange                            (mit / ohne Anregungen): 

Landratsamt München
mit Anregungen
Bauen

München, Schreiben vom 22.05.2023


Landratsamt München
mit Anregungen
Grünordnung

München, Schreiben vom 19.06.2023


Landesamt München
ohne Anregungen
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

München, Schreiben vom 21.04.2023


Regierung von Oberbayern
ohne Anregungen
Höhere Landesplanungsbehörde

München, Schreiben vom 20.04.2023


Staatliches Bauamt Freising
mit Anregungen
Hochbau, Straßenbau, Hochschulbau

Freising, Schreiben vom 25.04.2023


Regionaler Planungsverband München
ohne Anregungen
München, Schreiben vom 15.05.2023



Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München
mit Anregungen
München, Schreiben vom 19.05.2023


Polizeiinspektion 32 Grünwald
mit Anregungen
Grünwald, Schreiben vom 13.04.2023


Bayernwerk Netz GmbH 
ohne Anregungen
Taufkirchen, Schreiben vom 18.04.2023


Gemeinde Oberhaching
ohne Anregungen
Oberhaching, Schreiben vom 03.05.2023



B) Schreiben von Privatpersonen                                            (mit / ohne Anregungen): 

Bürger A (Carl Stinglwagner)
mit Anregungen
Grünwald, Schreiben vom 11.05.2023



C) Anregungen der Gemeindeverwaltung


D) Gesamtbeschluss


Die Schreiben der Träger öffentlicher Belange werden nachfolgend wörtlich wiedergegeben und anschließend beschlussmäßig behandelt.



A) Schreiben der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt München

Bauen

München, Schreiben vom 22.05.2023


1. Die Angabe des Fassungsdatums der Baumschutzverordnung in der Festsetzung A. 2.2 steht im Widerspruch mit dem angegebenen Datum in der Begründung Ziffer 3.5. Sofern die Baumschutzverordnung -wie in der Begründung erläutert- in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gelten soll, würden wir empfehlen, dies auch so in der Satzung festzulegen. Wir bitten um Überprüfung.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Anregung wird entsprochen. Der Planverfasser wird beauftragt, in der Begründung auf die in Festsetzung A 2.2 angegebenen Fassungsdaten abzustellen. Darüber hinaus wird der Planverfasser beauftragt Festsetzung A 2.2 am Ende des Absatzes wie folgt zu ergänzen: „…, jeweils in der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültigen Fassung.“

Abstimmungsergebnis:  22 : 0


2. Auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 04_3, VEP 55 Schnitte Ansichten wird auf der Zeichnung „Schnitt B-B Bestand Einkehr - Haus C" an der Nordseite des Hauses A nun eine Wandhöhe von 7,385 m angegeben. Dies widerspricht der festgesetzten max. zulässigen Wandhöhe für Bauraum A von 7,30 m und der gemeindlichen Beschlussfassung. Wir bitten um Überprüfung.


Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Anregung wird entsprochen. Der Verfasser der Vorhabenpläne wird beauftragt die in den Vorhabenplänen angegebenen Wandhöhen zu prüfen und soweit erforderlich zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0


3. Begründung Seite 9 Ziffer 3.2: Der Satzteil „in der Fassung vom 26. 11.1996" ist doppelt aufgeführt.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Anregung wird entsprochen. Der Planverfasser wird beauftragt die Doppelung „in der Fassung vom 26.11.1996“ zu streichen.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0


4. Begründung Seite 12 Ziffer 4.9: Der Verweis bezüglich Fahrradabstellplätze muss sich auf Festsetzung A 3.7 beziehen. Der Verweis bezüglich Licht- und Lüftungs-
schlitze muss sich auf Festsetzung A 3.6 beziehen. Wir bitten um Überprüfung.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Anregung wird entsprochen. Der Planverfasser wird beauftragt Punkt 4.9 der Begründung wie obenstehend zu korrigieren. Darüber hinaus ist der Klammertext in Punkt 4.9, Zeile 1 wie folgt zu korrigieren: „(vgl. a. Punkt 4.8 der Begründung)“.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0



Landratsamt München

Grünordnung

München, Schreiben vom 19.06.2023


Zur aktuellen Fertigung des Freiflächengestaltungsplans habe ich lediglich redaktionelle Hinweise:

- Die Bäume/Sträucher Bestand, unter Baumschutz fallend haben im Plan einen transparent-grün ausgefüllten Stamm. In der Legende fehlt die Ausfüllung, es ist nur ein Kreis dargestellt.

- Gehölz Nr. 23 hat als einziges keine Baumstruktur bekommen. 

- Laut Festsetzung A.15.5 wäre die Pflanzqualität StU 20-25 cm ausreichend für die beiden Prunus avium 'Plena' im Innenhof, was aufgrund der geringen Aufbauhöhe der Pflanzgruben zu empfehlen wäre. In der Legende des Freiflächengestaltungsplans stehen sie mit StU 30-35 cm. Zudem fehlt bei der deutschen Bezeichnung "gefülltblühend".

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Die Anmerkungen des LRA sind redaktioneller Natur und werden so in die finale Planfassung übernommen.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0


Landesamt München

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

München, Schreiben vom 21.04.2022


Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung: 

Bau- und Kunstdenkmalpflegerische Belange:
Vonseiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege bestehen keine Einwände. 
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Hinweis zur Erlaubnispflicht gemäß Art. 4–6 BayDSchG nicht unter 20.0 Bodendenkmäler gehört, sondern unter 21.0 Baudenkmäler.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Planverfasser wird beauftragt den Hinweis zur Erlaubnispflicht gemäß Art. 4-6 BayDSchG unter Punkt 21.0 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0



Regierung von Oberbayern

Höhere Landesplanungsbehörde

München, Schreiben vom 20.04.2023


Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde hat zu der o.g. Bauleitplanung mit dem Schreiben vom 11.11.2022 bereits eine positiv lautende Stellungnahme abgegeben.
Mit Blick auf die aktuell vorliegende Fassung der Planungsunterlagen erscheint kein Anlass gegeben, vom Ergebnis der vorherigen landesplanerischen Überprüfung abzurücken.

Die o.g. Bauleitplanung ist daher aus landesplanerischer Sicht nach wie vor als raumverträglich zu bewerten.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 



Staatliches Bauamt Freising

Hochbau, Straßenbau, Hochschulbau

Freising, Schreiben vom 25.04.2023


Mit oben genanntem Schreiben haben Sie uns den Bebauungsplan Nr. 55 in der Fassung vom 15.03.2023 zur Stellungnahme vorgelegt.

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes keine Einwände, wenn folgende Punkte beachtet werden:

Erschließung des Baugebietes
Mit der Erschließung des Plangebietes über zwei Zufahrten direkt an die Staatstraße 2072 besteht grundsätzlich Einverständnis.

Im Bereich der nördlichen Zufahrt zum Parkplatz ist die Lage der Fläche für Müllsammelbehälter zu prüfen. Diese Fläche darf nicht innerhalb der freizuhaltenden Sichtfelder liegen. Stellplätze sind grundsätzlich so anzulegen, dass ausreichend Wendefläche auf dem Grundstück vorhanden ist, um ein Vorwärtseinfahren in die Staatsstraße sicherzustellen.

Vor der geplanten Tiefgaragenzufahrt ist ein ausreichend großer Stauraum für wartende Fahrzeuge einzuhalten. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist eine Signalisierung der einspurigen Tiefgaragenrampe erforderlich, die eine Priorisierung des in die Tiefgarage einfahrenden Verkehrs vorsieht. Sowohl der Stauraum als auch die Signalisierungsanlage sind außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Im Zufahrtsbereich soll die Längsneigung 2,5 % auf eine Länge von 5,00 m nicht überschreiten.

Die Planungen sind frühzeitig mit dem Staatlichen Bauamt Freising abzustimmen.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich im Bauvollzug berücksichtigt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


Sichtfelder
Zur besseren Übersichtlichkeit wurden die freizuhaltenden Sichtflächen für beide Zufahrten in einem eigenem Plan vom Büro Brückner Architekten GmbH dargestellt.

Dem Plan vom 15.02.2023 mit den dargestellten Sichtfeldern (mit Abmessungen 5/70 m sowie für den Gehweg („Radfahrer frei“) 3/30 m bzw. 3/20 m) wurde seitens der Straßenbauverwaltung zugestimmt.

Die Sichtflächen sind von ständigen Sichthindernissen, parkenden Fahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freizuhalten. Einfriedungen sollen nur außerhalb der freizuhaltenden Sichtfelder errichtet werden. 

Anpflanzungen
Anpflanzungen entlang der Staatsstraße sind im Einvernehmen mit dem Bauamt vorzunehmen.

Lärmschutz
Auf die von der Straße ausgehenden Emissionen wird hingewiesen. Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen werden nicht vom Baulastträger der Staatsstraße übernommen (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BlmSchV).

Sonstiges
Wir bitten um Übersendung eines Gemeinderatsbeschlusses, wenn unsere Stellungnahme behandelt wurde.
Der rechtsgültige Bebauungsplan (einschließlich Satzung) ist dem Bauamt zu übersenden.






Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich im Bauvollzug berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0



Regionaler Planungsverband München
München, Schreiben vom 15.05.2023

Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o. g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden. 

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 



Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München

München, Schreiben vom 19.05.2023


Der westliche Grenzverlauf des Flurstücks 619 der Gemarkung Grünwald ist festgestellt, jedoch wurden in diesen keine festen Grenzzeichen wie Grenzsteine oä. gesetzt.


Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis:  22 : 0



Polizeiinspektion 32 Grünwald
Grünwald, Schreiben vom 13.04.2023

Ich habe mir die Pläne mal angesehen, es ist eine Verkehrsuntersuchung im Bauvorhaben enthalten. Allerdings gibt es keinen Vergleich zur vorherigen Nutzung als Gaststätte. Es werden dort 9 Wohneinheiten und 5 Büroeinheiten gebaut, es sollen 33 Stellplätze (Tiefgarage und Parkplätze) ausgewiesen werden. Ich denke, aber das ist nur aus dem Bauch raus, daß das Verkehrsaufkommen, Tagsüber mehr wird, aber dafür am Abend weniger als zur Gaststättenbetreibungszeit. Insgesamt, sollte es aber keine Probleme geben.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Das Verkehrsgutachten zeigt auf, dass die anhand des Bauvorhabens zu erwartende Verkehrsmenge vom angrenzenden Straßennetz ohne signifikante Einschränkung der Leistungsfähigkeit aufgenommen werden kann und das Bauvorhaben insgesamt als verkehrsverträglich eingestuft wird. Ein Vergleich mit der vorherigen Nutzung als Gaststättenbetrieb ist entbehrlich. Eine Änderung der Bebauungsplanunterlagen ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0

Bayernwerk Netz GmbH

Taufkirchen, Schreiben vom 18.04.2023


Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 

Die Betriebsführung des Stromnetzes der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG liegt bei der Bayernwerk Netz GmbH. Daher nehmen wir Stellung zu Ihrem Schreiben. 

In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungs-einrichtungen. 

Beiliegend erhalten Sie einen Lageplan, indem die Anlagen dargestellt sind. 
Kabel 

Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. 

Der ungehinderte Zugang, sowie die ungehinderte Zufahrt, zu unseren Kabeln muss je-derzeit gewährleistet sein, damit Aufgrabungen z. B. mit einem Minibagger, möglich sind.  

Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Be-pflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. 

Beachten Sie bitte die Hinweise im “Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSV Verlag www.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125.

Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. 

Das beiliegende “Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ ist zu beachten. 

Die beiliegenden “Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen“ sind zu beachten. 

Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: 
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportal.html 

Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen. 
Anlagen: 
  • Lageplan 
  • Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen 
  • Merkblatt Gefahrenzone und Schutzabstände bei Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile

Anlage Lageplan:


Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.




Gemeinde Oberhaching 

Oberhaching, Schreiben vom 03.05.2023


Wir bedanken uns für die Beteiligung an o.g. Bauleitplanverfahren. Die Gemeinde Oberhaching hat keine Einwände.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:
Der Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.




B) Schreiben von Privatpersonen


Bürger A (Carl Stinglwagner)
Grünwald, Schreiben vom 11.05.2023

Gemäß Anschlag im Isaranzeiger ist es möglich im Zeitfenster vom 20. April bis 22. Mai 2023 Anmerkungen zu dem Entwurf des Büros Brückner/Dragomir für o.g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. B 55 „Grünwalder Einkehr“ zu machen. Von diesem Recht mache ich Gebrauch.

Als bereits die Entwürfe nach der Veränderungssperre vorgestellt wurden, habe ich mich über die Gebäudestellung gewundert. Es gibt kein Argument für eine Stellung des Gebäudes direkt an der Nördl. Münchnerstr. Zum einen ist die Nutzung des Erdgeschosses durch die Lauben (Verdunklung) eingeschränkt (siehe auch ehemalige Post und Gebäude gegenüber Sparkasse), der Fußgänger- und Fahrradverkehr wird unnötigerweise eng am Gebäude vorbeigeführt und die Lärmimmission wäre geringer, wenn das Gebäude zurückversetzt wäre und davor eine kleine Baumreihe gepflanzt würde (siehe Gebäude Südl. Münchner 8). An der Südl. und Nördl. Münchnerstr. gibt es kein gewerblich und wohnungswirtschaftlich genutztes Gebäude, das an die Grundstücksgrenze, außer der ehemaligen Post, gebaut wurde. Die Baulinie müsste analog des Bestandgebäudes Nord bzw. 4-Spänner im Süden anschließend festgesetzt werden. Die Konzentration des Gebäudeensembles Richtung Süd ist nicht notwendig. Das Gebäude Süd-West liegt zu nahe an der Hangkante bzw. Grundstücksgrenze und dem Baumbestand (Verschattung Westsonne).

Vielleicht helfen Ihnen meine Anmerkungen eine modernere, ansprechendere und nutzbarere Bebauung umzusetzen.

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:

Das Bauvorhaben mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude und den beiden Neubaukörpern wurde in mehreren Gesprächen mit der Gemeindeverwaltung sowie im Ausschuss für Planung und Entwicklung und im Gemeinderat der Gemeinde Grünwald ausführlich behandelt. Das jetzige Vorhaben mit den geplanten Gebäudestellungen ist bereits seit Ende 2021 in den Gemeindegremien bekannt und wurde darüber hinaus auch mehrfach und intensiv mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Weiterhin wird festgehalten, dass bereits früher südöstlich des denkmalgeschützten Bestandsbaukörpers ein Gebäude im Bestand vorhanden war. Hieran orientiert sich die Vorhabenplanung, greift die Lage des damaligen Gebäudes soweit möglich auf und schafft hierdurch einen dreiseitig umschlossenen Innenhof, wie dies bereits früher der Fall war. Durch das Heranrücken der Nördlichen Münchner Straße an die Grundstücksgrenze des Plangebietes wurde das Gebäude möglichst nah an die östliche Grundstücksgrenze geplant, um einerseits einen großzügigen Innenhof herstellen zu können und um darüber hinaus andererseits der historischen Ortseingangssituation Rechnung zu tragen. Ein Nachteil für Fußgänger und Radfahrer entsteht hierdurch nicht, da die Tiefgaragen- und Parkplatzzufahrt einsehbar sind und darüber hinaus in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Freising gewährleistet ist, dass die erforderlichen Sichtdreiecke bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage und aus dem Parkplatz eingehalten werden. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten Immissionsschutzmaßnahmen wird sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse eingehalten werden. Darüber hinaus sind eine ausreichende Belichtung und Belüftung für alle Baukörper sichergestellt.

Eine Änderung der Bebauungsplanunterlagen ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis:  22 : 0



C) Anregungen der Gemeindeverwaltung

Gemeindeverwaltung Grünwald

im Oktober letzten Jahres wurde die Bauverwaltung von Herrn Goergens (Architekturbüro Goergens & Miklautz) im vorstehenden Bauleitverfahren darauf aufmerksam gemacht, dass unter Hinweise des Vorhabenbezogenen Bplanes Nr. B 55 folgendes vermerkt werden müsse:

Hinweis:
Vor Baubeginn hat der Vorhabenträger für alle nach außen hin sichtbaren Bauelemente (Fassade, Fenster, Türen, Dachdeckung, sonstige Belichtungselemente, Wandverkleidungen, Gesimse etc.) eine Bemusterung vorzunehmen und durch die Gemeinde abnehmen zu lassen. 

Einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung an den Gemeinderat:

Der Planverfasser wird beauftragt folgenden Hinweis unter die Hinweise der Satzung aufzunehmen: „Vor Baubeginn hat der Vorhabenträger für alle nach außen hinsichtbaren Bauelemente (Fassade, Fenster, Türen, Dachdeckung, sonstige Belichtungselemente, Wandverkleidungen, Gesimse etc.) eine Bemusterung vorzunehmen und durch die Gemeinde abnehmen zu lassen.“

Abstimmungsergebnis:  22 : 0 

Beschluss

D) Gesamtbeschluss

Der Ausschuss für Planung und Entwicklung empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Gesamtbeschluss:

1.        Den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange kann nur nach Maßgabe der vorstehenden Einzelbeschlüsse Rechnung getragen werden. Eine grundlegende Änderung und nochmalige Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.

2.        Der Gemeinderat beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 als Satzung. Er erhält die Fassung vom 25.07.2023. Ihm wird die nach Maßgabe der vorstehenden Einzelbeschlüsse geänderte Begründung in der Fassung vom 27.07.2023 beigegeben.

3.        Die Verwaltung wird gebeten, den Satzungsbeschluss öffentlich bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglieder Reinhart-Maier, Sedlmair S. und Zeppenfeld waren während der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 27.09.2023 11:11 Uhr