Anpassungen der gemeindlichen Förderprogramme Umweltschutz und E-Mobilität;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 6

Sachverhalt

Das Umweltamt ist bestrebt, eine Anzahl von notwendigen und wünschenswerten Anpassungen in einer Revision des Förderprogramms Umweltschutz im September 2023 wirksam zu veröffentlichen.

Diese Vorlage an den Gemeinderat erfolgt auf Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.07.2023.

Die Verwaltung schlägt für das Förderprogramm Umweltschutz Anpassungen und Änderungen vor. 

Ziele der Anpassungen sind:

    • Erhöhung der Attraktivität, Effizienz und Zugänglichkeit der Förderungen für die Antragstellerinnen und Antragsteller durch Anpassung, Vereinheitlichung und Vereinfachung des Förderprozesses
    • Anpassung, Neueinführung und Beenden von zu fördernden Maßnahmen und deren Fördersätze bezüglich ihrer umwelt- und klimaschützenden Wirkung im Sinne der Zielsetzung des Förderprogramms

Im Einzelnen sollen die folgenden Anpassungen beschlossen werden:

Neue Förderung:
  • Wärmepumpen (nur Wörnbrunn, Oberdill und Gasteig)

Veränderte Förderungen:
  • Gebäudethermografie
  • Blower-Door-Test
  • Dämmung Gebäudehülle
  • Austausch von Fenstern, Außentüren
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Passivhaus
  • Photovoltaikanlagen
  • Batteriespeicher
  • Solarthermische Anlagen
  • Ladestationen 11 kW
  • Ladeinfrastruktur in MFH und Gewerbe
  • Steckerfertige PV-Anlagen
  • Austausch Haushaltsgeräte
  • E-Bikes und Lastenräder

Auslaufende Förderungen:
  • Energieberatung für Wohngebäude
  • Holzpelletsheizungen
  • Ökostrom

Im Zuge dieser Anpassung wird das Förderprogramm E-Mobilität adaptiert und in das Förderprogramm Umweltschutz integriert.

Die Verwaltung passt das Förderprogramm laufend an Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen an und nimmt notwendige Anpassungen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 11.07.2023, die Verwaltung mit der wirksamen Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen und Anpassungen zur Förderrichtlinie Umweltschutz zu beauftragen.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, dass bei gesetzlichen Änderungen die Förderrichtlinie Umweltschutz von Seiten der Verwaltung angepasst werden darf.

Die geänderte Förderrichtlinie tritt am 15. September 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Schreyer war während der Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 27.09.2023 11:11 Uhr