Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Ritz aus der GR-Sitzung vom 27.06.2023;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
GR-Mitglied Ritz hat in der GR-Sitzung vom 27.06.2023 angefragt, welchen Hintergrund das neue Sicherheitskonzept im Hort im Freizeitpark habe. Aufgrund dieses Konzeptes könnten sich die Kinder nunmehr nur noch in Begleitung der Erzieherinnen und Erzieher im Haus bewegen.
Gemäß Sozialgesetzbuch VIII haben Kindertageseinrichtungen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages die gesetzliche Verpflichtung, die bei ihnen betreuten Kinder vor Gefahren zu schützen und für ihr Wohl zu sorgen (§ 4 abs. 1 SGB VIII; § 45 SGB VIII). Hierbei geht es um die Sicherstellung des Schutzauftrages.
Auf Grundlage dieser gesetzlichen Verpflichtung fordert das Landratsamt München nun auch die Umsetzung entsprechender präventiver Maßnahmen zum Schutz der Kinder – explizit im Hinblick auf potenzielle Gefährdungen durch kitafremde Personen.
Da das Gebäude, in dem sich der Hort im Freizeitpark befindet, auch von anderen Personengruppen regelmäßig genutzt wird, besteht für das Foyer eine Mischnutzung. Demzufolge ist im Foyer die Aufsicht der Kinder durch die Hortmitarbeiter/-innen sicherzustellen.
In den restlichen Räumen können sich die Kinder weiterhin wie gewohnt selbstständig bewegen.
Datenstand vom 27.09.2023 11:11 Uhr