Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 22.01.2023;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Verwaltungsausschusses, 14.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bundesregierung nimmt sich im Koalitionsvertrag vor, die Straßenverkehrsgesetze so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.
Mehr Entscheidungsspielräume forderten auch die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, der eine zunehmend größere Zahl bayerischer Städte und Gemeinden und die Stadt Augsburg als Mitinitiatorin angehören. Der Bayerische Städtetag sieht mehr Handlungsmöglichkeiten der Städte besonders bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen als wichtigen Baustein der Verkehrswende und damit eines nachhaltigen Klimaschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen.
Die Straßenverkehrsordnung erlaubt bislang eine Tempo-30-Anordnung grundsätzlich nur, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Zwar kommt ein von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vom 18.Mai 2022 zu dem Ergebnis, dass die rechtlichen Hürden für eine Tempo-30-Anordnung auch auf Hauptverkehrsstraßen überwindbar seien, jedoch zum Teil erhebliche Vorarbeiten und Begründungen voraussetzen.
Rechtssicher ist die Anordnung außerhalb der in der StVO vorrangig bezeichneten Bereiche selten. Der Deutsche Städtetag und der Bayerische Städtetag fordern, dass die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes und der Verbesserung der Lebensqualität neben der Verkehrssicherheit fest im Straßenverkehrsrecht verankert werden.
Dazu gehört, dass Kommunen wenigstens innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anordnen können.
Die StVO-Novelle wird bereits im Deutschen Bundestag vorbereitet. Der Koalitionsvertrag gibt Hoffnung, dass die Kommunen weitere Handlungsmöglichkeiten bekommen könnten.
An der Online Konferenz der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ am 02.02.23 hat die Gemeinde Grünwald teilgenommen.
Die Gemeinde Grünwald ist Mitglied beim Bayerischen Städtetag. Der Bayerische Städtetag ist wiederum Mitglied beim Deutschen Städtetag. Aufgrund des genannten Sachstandes und der gegenwärtigen Vertretung des Bayerischen Städtetags bei dieser Initiative, sieht die Gemeinde Grünwald von einer Mitgliedschaft ab.
Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt den Beitritt bei der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag gilt somit als abgelehnt.
Datenstand vom 16.05.2023 08:13 Uhr