Förderung von Balkon-Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken; Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.03.2023;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Verwaltungsausschusses, 02.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27.03.2023 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Photovoltaik-Förderung der Gemeinde um eine Förderung für Balkon-Photovoltaikanlagen, auch steckbare PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke genannt, zu erweitern.
In Grünwald bestehen etwa zweitausend Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten. Diese können als vorrangiges Potenzial für Balkonkraftwerke bis 600 W Wechselrichterleistung betrachtet werden. Daraus lässt sich, bei einer theoretischen Belegung aller Balkone mit Balkonkraftwerken, grob ein Produktionspotenzial von bis zu siebenhundert Megawattstunden pro Jahr abschätzen. Das entspricht dem von etwa einhundert durchschnittlichen Dachanlagen.
Der Netzbetreiber erlaubt, auf Basis der aktuellen Regelungen, den Selbstbau von sog. Steckerfertigen Balkonkraftwerken bis zu einer maximalen AC-Scheinleistung von aktuell 600 VA (entspr. näherungsweise 600 W), ohne Genehmigungserfordernis, mit einfacher Online-Anmeldung. Daneben sind Balkonkraftwerke auch beim Marktstammdatenregister anzumelden.
Eine technische Prüfung und/oder Freigabe erfolgt im Rahmen der Förderung nicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln des Netzbetreibers zur Errichtung von Balkonkraftwerken bleibt allein beim Antragsteller, was dieser über die vorzulegende Anmeldung der Anlage formell bestätigt.
Für eine Errichtung ist, nach aktueller Rechtsprechung, das Einverständnis von Eigentümern bzw. Wohnungseigentumsgemeinschaften einzuholen.
Fördersatz
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Gegenstand / Nachweise
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0,40 €/kWp Modulleistung,
maximal 50 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 480 €
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- Selbstbau-Balkonkraftwerk mit maximaler AC-Scheinleistung des Wechselrichters nach Regeln des Netzbetreibers
- Einverständniserklärung von Liegenschaftseigentümern und/oder WEG
- Anmeldungen bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sind nachzuweisen
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Beschluss
Der Verwaltungsausschuss beschließt dem neuen Fördermodul Balkonkraftwerke des Förderprogramms Umweltschutz zuzustimmen Das neue Fördermodul wird zum 01.05.2023 eingeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2023 14:44 Uhr