Mit Antrag vom 08. März 2023 stellte die Fraktion DIE GRÜNEN den Antrag, die Geschwindigkeitsmessanlagen in Grünwald auszuwerten.
Die Fraktion beantragt, dass dem Gemeinderat die Messdaten aller Geschwindigkeitsmessanlagen der letzten 12 Monate und zukünftiger Monate zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten tragen zur Transparenz und Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit dem vorhandenen Verkehrsaufkommen und Einhaltung (oder Überschreitung) der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in erheblichem Maße bei.
Auf Basis der auszuwertenden Daten kann ein umfassendes Bild zur Verkehrssituation ermittelt werden, was unter anderem auch als Grundlage für ein neues Verkehrskonzept durch ein externes Sachverständigenbüro dienen kann.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese relevanten Daten zwar gesammelt, aber nicht ausgewertet werden und dem Gemeinderat als Entscheidungsgremium zur Verfügung stehen.
Beantwortung:
Im Gemeindegebiet Grünwald befinden sich aktuell 31 Geschwindigkeitsmessgeräte im Einsatz, welche regelmäßig von den Bauhofmitarbeitern auf ihre Funktion überprüft werden.
Geschwindigkeitsmessgeräte sollten in der Regel als „mobile Einrichtungen“ gesehen werden, da sie den Autofahrer sensibilisieren sollen und eher einen erzieherischen Effekt beim Verkehrsteilnehmer erreichen sollen.
Die Messgeräte haben einen präventiven, nicht einen kontrollierenden Charakter. Da die mobilen Geschwindigkeitsmessgeräte nicht geeicht sind, muss bei den Auswertungen berücksichtigt werden, dass keine genauen Messungen durchgeführt werden können.
Genaue Messungen können nur über die Geschwindigkeitsaufzeichnungen der Polizei ermittelt werden.
Da sehr hohe Anforderungen bezüglich der Messungen seitens der Polizei eingehalten werden müssen, kann die gemeindliche Polizei nur bei folgenden Kriterien präsent sein:
-Unfallschwerpunkt
-200 Meter Abstand zu den Verkehrszeichen
-konkreter Gefährdungsgrund
-bei besonderen Verkehrsverhältnissen, z.B. Fehlen von Fußwegen
Das Ordnungsamt steht mit der PI 32 zu dem Thema Geschwindigkeit in einem engen Austausch und die Polizei ist natürlich bemüht, bei konkreten Gefahrenpunkten Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
Die beigefügten Messungen wurden im Zeitraum vom 24.03.2023 bis 06.04.2023 durchgeführt. Die Auswertungen liegen der Sitzungsvorlage bei.