Dringlichkeitsentscheidungen des 1. Bürgermeisters bei Wohnungsvergaben; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2023;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 10.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen den Antrag, dass zukünftig Entscheidungen zu Wohnungsvergaben im Gemeinderat zu beschließen sind, sofern der zuständigen Verwaltungsausschuss nicht zeitnah tagt.

Begründung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hierfür ist, dass in der GR-Sitzung am 23.05.2023 zahlreiche Dringlichkeitsentscheidungen des 1. Bürgermeisters zu mehreren Wohnungsvergaben bekanntgegeben worden sind.

§ 19 Abs. 1 Nr. 6 der GeschOGR definiert die Befugnisse des 1. Bürgermeisters „…dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen, erstreckt sich nur auf Maßnahmen, die nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, für die Allgemeinheit oder für die Beteiligten aufgeschoben werden können, bis der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss zur Beschlussfassung zusammentritt.“

Die Vergabe von Wohnraum ist aus unserer Sicht im Regelfall nicht so dringlich, dass zwischen zwei Sitzungsterminen des Verwaltungsausschusses bzw. Gemeinderates innerhalb von vier Wochen durch den 1. Bürgermeister eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden muss.

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 wurden keine Dringlichkeitsentscheidungen des 1. Bürgermeisters bekanntgegeben.

Gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO ist der 1. Bürgermeister befugt, anstelle des Gemeinderats oder eines Ausschusses dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon ist gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO das zuständige Gremium in der nächsten Sitzung zu informieren. 

In § 19 Abs. 1 Nr. 6 der GeschOGR ist geregelt, dass der 1. Bürgermeister berechtigt ist, dringliche Anordnungen treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Die Berechtigung erstreckt sich nur auf Maßnahmen, die nicht ohne Nachteil für die Gemeinde, für die Allgemeinheit oder für die Beteiligten aufgeschoben werden können, bis der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss zur Beschlussfassung zusammentritt.“

Der ohnehin zeitlich sehr hohe Aufwand bei Wohnungsvergaben und der damit verbundene Leerstand, geht zu Lasten der Gemeinde Grünwald. Dadurch entstehen der Gemeinde Grünwald nicht unerhebliche Kosten. 

Auch wurden in den vergangenen 12 Monaten insgesamt 18 Dringlichkeitsentscheidungen getroffen. Von diesen 18 Dringlichkeitsentscheidungen waren allein 11 Entscheidungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für 2 Personen von Vereinen (BRK, Feuerwehr) schnellstmöglich eine Wohnung in Grünwald anbieten zu können. 

Bei den restlichen Dringlichkeitsentscheidungen besteht meistens eine zeitliche Dringlichkeit von Seiten der neuen Mieter wegen drohender Obdachlosigkeit oder doppelter Mietbelastung.

Im Bereich der gemeindlichen Wohnungsvergaben hat es die Gemeinde Grünwald oftmals mit Bürgerinnen und Bürgern zu tun, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um all die Kosten, die mit einem Umzug verbunden sind zu tragen, sodass eine zeitlich kürzere Vergabe finanziell für die Bürgerinnen und Bürger von Vorteil ist.

Oft gibt es auch die Möglichkeit eine Küche vom Vormieter abzulösen. Dies ist nicht nur ein Thema der Nachhaltigkeit, sondern kommt sowohl dem Vormieter als auch dem Nachmieter zu Gute. Dies kann jedoch nur innerhalb der 3 Monatsfrist geregelt werden, da sonst die Wohnung komplett leergeräumt sein muss. 

Die Gemeinde Grünwald musste beispielsweise in den letzten 5 Jahren ca. 30.000,00 € Miete an die Baugenossenschaft bezahlen, da die Wohnungen bei der Baugenossenschaft durch Renovierungsarbeiten oder Personalknappheit der Hausmeister nicht so schnell belegt werden konnte, wie normalerweise gemeindliche Wohnungen.

GR-Mitglied Reinhart-Maier erklärt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für erledigt.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2023 16:10 Uhr