Eine Bürgerin stellte den Antrag, dass die Gemeinde als Eigentümerin und Betreiberin des Friedhofes an der Tölzer Straße ein Sammelgrab mit Gedenkstein für Sternenkinder errichten lässt.
Begründung
Das Ausmaß der Trauer um ein Kind, das nur kurz gelebt hat, wird meist unterschätzt – von den Betroffenen selbst, aber auch von Freunden und Verwandten. Der Verlust eines Kindes, auch eines ungeborenen, zählt zu den schlimmsten Ereignissen im Leben eines Menschen. Wer eine Fehl- oder Totgeburt erleidet, braucht meistens lange, um sie zu verarbeiten. Da ist es gut, einen Ort zu haben, an dem Mütter, Väter und Angehörige trauern und sich ihrer Sternenkinder erinnern können.
In Bayern haben die Eltern eine Bestattungspflicht für lebend geborene Kinder unabhängig von Alter und Gewicht. Für totgeborene oder während der Geburt verstorbene Kinder gilt die Bestattungspflicht ab der 24. Woche bzw. ab 500 Gramm Geburtsgewicht.
Für alle Sternenkinder unter 500 Gramm oder vor der 24. Woche gilt seit 2005 eine Bestattungspflicht für die Kliniken. Die Eltern dürfen aber ihr Baby jederzeit selbst bestatten lassen.
Die Stadt München bietet für Familien -allerdings nur mit Wohnsitz in München- eine Anlage für individuelle Bestattungsmöglichkeit für Kinder unter und über 500 Gramm.
Auch in vielen Umlandgemeinden gibt es mittlerweile Sternenkindergräber oder gärtnerisch gestaltete Anlagen, die für Sternenkinder vorgesehen sind.
Die Grabstelle für Sternenkinder in Wolfratshausen existiert bereits seit zehn Jahren.
Stellungnahme der Verwaltung:
In mehreren größeren Friedhöfen wird ein Sammelgrab für Sternenkinder angeboten.
Die Anlage der Sternenkinder ist eine Ruhe- und Gedenkstätte für totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm, die nicht der Bestattungspflicht gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 des Bestattungsgesetzes (BestG) unterliegen.
Die Verwaltung befürwortet ein Anlegen eines Sammelgrabes mit Gedenkstein für Sternenkinder.
Damit die Nutzung rechtlich geregelt ist, muss zwingend die Friedhofssatzung geändert werden.
Bei der Anlage für Sternenkinder ist es zwingend erforderlich, dass nur Urnenbeisetzungen mit Biokapseln und ohne Überurne stattfinden.
Es können ausschließlich Sternenkinder beigesetzt werden, bei denen die Mutter den tatsächlichen Wohnsitz in der Gemeinde Grünwald hat.
Aus einer Beisetzung im Sammelgrab für Sternenkinder kann kein Recht auf eine Grabnutzungsberechtigung abgeleitet oder diese erworben werden. Auch wird eine Entnahme/Exhumierung/Umbettung von vorneherein ausgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt für die Beisetzung in dem Sternenkindergrab keine Grabnutzungsgebühren und keine Beisetzungsgebühren zu erheben.