Bauort: Forsthausstraße 14, Grundstück Fl.Nr. 614/14 (Grundstücksgröße = 3740 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) i.d.F. vom 13.04.2023; Baulinienplan 65 B 11, Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Die Antragstellerin plant auf dem geteilten Grundstück im straßennahen Grundstücksteil die Errichtung eines Patiohauses als Einfamilienhaus mit Garage und Pool.
Das Maß der baulichen Nutzung ist gem. Vortag des Architekturbüros eingehalten. Die gewählte Architektur sieht einen offenen begrünten Innenhof um den die Haupt- sowie die Nebennutzung geplant wird, so dass eine annähernd quadratische Kubatur entsteht. Die Hauptnutzung ist als E+D Bebauung mit einem asymmetrischen Satteldach geplant. Das Dachgeschoß ist kein Vollgeschoß. Auf dem mit 16° geneigten Satteldachteil ist eine umlaufende Begrünung mit PV-Anlage geplant. Die umlaufende Verbindung des Dachs (sog. Wolkenbügel) ist effizient und sinnvoll als Träger für die geplante PV-Anlage vorgesehen.
Die geplante Nebenanlage in Form eines Pools mit Holzdeck mit einer Größe von ca. 70 m² ist offen gestaltet und in Größe und Ausführung der Hauptnutzung untergeordnet. Der überdachte Gartenbericht ist mit Ausnahme des Pools lediglich überdacht – dieses Dach wiederum begrünt – und komplett auf die Grundfläche Nebenanlagen angerechnet.
Die Wand- und Firsthöhe nach Ortsgestaltungssatzung wird mit dieser Nebenanlage eingehalten.
Das Gebäude fügt sich mit seiner Höhenentwicklung gem. § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind weitestgehend eingehalten. Die Anordnung der Fenster auf der Ostseite des Gebäudes sind entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung auf maximal die Hälfte der Dachlänge zu reduzieren und nicht aneinander zu bauen. Die Planung ist entsprechend zu korrigieren – dies wurde dem Planungsbüro bereits mitgeteilt und wird überarbeitet.
Eine ausnahmsweise errichtete Abgrabung am Hauptgebäude entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.
Die Abstandflächen werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes lautet wie folgt:
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.