Bauvoranfrage zum Anbau eines Quergiebels im Zuge der Modernisierung des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 107, Auf der Eierwiese 8;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.09.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Auf der Eierwiese 8, Grundstück Fl.Nr. 107, Grundstücksgröße 390m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 251 B 28, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, 

Mit Schreiben vom 24.08.2023 fragt der beauftragte Architekt an, ob bei dem Bestandsgebäude „Auf der Eierwiese 8“ ein straßenseitiger Quergiebel (bzw. Zwerchgiebel nach Ortsgestaltungs-satzung) als zusätzliches Dachbelichtungselement eingebaut werden könnte. 

Das Dach ist als sog. Krüppelwalmdach ausgebildet und aufgrund der Dachschrägen und dem Volumen im Dachgeschoss ein Vollgeschoss – wie dies der Architekt selbst schon feststellt. 

Bei einem vorliegenden Dachgeschoss als Vollgeschoss können keine weiteren geschossflächen- relevanten Veränderungen/Zubauten (wie hier mit dem Giebel) vorgenommen werden, da die Geschossflächenzahl weiter überschritten wird. Die festgesetzte Geschossflächenzahl lt. Bebauungsplan Nr. B 35 ist ein Grundzug dieses Bebauungsplans und kann nicht im Rahmen einer Befreiung überschritten werden. 

Demzufolge kann die eingereichte Voranfrage nicht befürwortet werden und das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt werden. Auch im Hinblick der Bezugsfallwirkung für künftige / ähnliche Baugesuche ist aus Gründen der Gleichbehandlung dringend angeraten, dass das Maß der baulichen Nutzung zwingend eingehalten wird. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage zum Anbau eines Zwerchgiebels wegen Überschreitung der maximal zulässigen Geschossflächenzahl gem. Bebauungsplan Nr. B 35 nicht in Aussicht zu stellen

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 17.10.2023 11:57 Uhr