Bauantrag zum Anbau einer Terrassenüberdachung mit mobilen Seitenwänden, Abbruch Garage Bestand / Ersatz durch Neubau einer Einzelgarage an derselben Stelle und eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 568/2 an der Dr.-Max-Straße 7;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 11.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Dr.-Max-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 568/2, Grundstücksgröße 1.100m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 91 B 11, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Die Bauwerber planen die bestehende Terrasse im Süden des Wohnhauses zu vergrößern – desgleichen soll der neue Terrassenbereich überdacht werden. Aufgrund der Grundstücksgröße und dem vorhandenen Baurecht ist sowohl bei der Grundfläche mit den Hauptanlagen (wozu die an das Gebäude errichtete und neu geplante Terrassen zählen), als auch mit den Nebenanlagen (Ersatzgarage + zusätzlicher Carport) keine Überschreitung erkennbar.
Eigentlich wären diese Maßnahmen verfahrensfrei errichtbar, wären da nicht die minimalen Baugrenzenüberschreitungen mit der Ersatzgarage (0,60m max) und dem neuen Carport (0,369m max). Aufgrund der Geringfügigkeit der Überschreitungen (welche bereits mit der – alten – Bestandsgarage gegeben waren) sollte hier eine Befreiung wegen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze befürwortet werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zur Errichtung / Erweiterung der Terrasse sowie der Ersatzgarage und eines Carports herzustellen.
Eine Befreiung wegen geringfügiger Überschreitung der festgesetzten Baugrenze mit der Garage und dem Carport wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.10.2023 11:57 Uhr