Tekturantrag zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/17 an der Dr.-Kurt-Huber-Straße 7;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 06.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Dr.-Kurt-Huber-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 580/17 und 580/3 
(Grundstücksgröße = insg. 6.174  m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. BL 19/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;


GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragtes Planungsbüro von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Die Bebauung auf dem gegenständlichen Grundstück wurde mit Bescheid vom 29.08.2022 genehmigt. 
Aufgrund von Änderungen am Baukörper ist eine Tektur notwendig. Nachfolgende Inhalte sind in der vorgelegten Tektur enthalten:

- Verkleinerung des Geschossfläche im OG
- Verlegung der Abgrabung 
- Vergrößerung der Tiefgarage um zwei Stellplätze
- Verkleinerung von Räumen im KG
- Reduzierung der GR-II relevanten Auskragungen im KG 
- Verkleinerung des Pools
- Wegfall GR I-relevanter Podeste
- Verkürzung der Tiefgaragenrampe

Die Maßnahmen haben Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung in der Grund- und Geschoßfläche. Die Grund- und Geschoßfläche wird innerhalb des genehmigten Rahmens weiterhin eingehalten. 

Die geplante Holzlamellenkonstruktion ist wie in der Ur-Genehmigung als Markise zu planen.

Die geplante Abgrabung im Innenhof entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. Weitere Abgrabungen/Lichthöfe sind nicht zulässig. 

Der Stellplatznachweis wird ausreichend erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist aufgrund seiner Eigenschaft als beauftragtes Planungsbüro von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 GO ausgeschlossen. 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum Neubau einer Villa mit Tiefgarage herzustellen.

Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.12.2023 17:47 Uhr