Bauantrag auf Nutzungsänderung von Wohnen zu freiberuflicher Tätigkeit im 1. OG (Einheit 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 629 an der Robert-Koch-Straße 13;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauort: Robert-Koch-Straße 13, Grundstück Fl. Nr. 629 
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 65 B 11, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung und Garagen- und Stellplatzsatzung




Im Rahmen der Baukontrolle durch das Landratsamt München wurde auf dem o.g. Grundstück eine nicht genehmigte gewerbliche Nutzung festgestellt. Dieser Antrag auf Nutzungsänderung war die Forderung der Bauaufsichtsbehörde um die formell rechtswidrige Nutzung im reinen Wohngebiet zu legalisieren. 

In reinen Wohngebieten sind gem. § 3 BauNVO gewerbliche Nutzungen nur ausnahmsweise und nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, da diese grundsätzlich ausschließlich dem Wohnen dienen. Darüber hinaus eröffnet der § 13
BauNVO die Möglichkeit, für die Berufsausübung freiberuflich tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, in reinen Wohngebieten Räume hierfür ganz allgemein zuzulassen. 

Eben diese Möglichkeit wird hier beantragt. Inhalt dieses Antrags auf Nutzungsänderung ist außerdem der Nachweis der für die Nutzung erforderlichen zusätzlichen zwei Stellplätze auf dem Grundstück. Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, ein Nachweis über die Einholung liegt vor. 

Das Vorhaben ist genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung von Wohnen zu Gewerbe für einzelne Räume für freie Berufe gem.  § 13 BauNVO i.V.m. § 3 BauNVO im 1. OG des Gebäudes herzustellen. 


Es ist vom Landratsamt München im Rahmen der Baukontrolle sicherzustellen, dass die Vorgaben aus § 13 BauNVO eingehalten werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2024 19:27 Uhr