Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Bestandsgebäudes mit einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 516/1 an der Karl-Valentin-Straße 17;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauort: Karl-Valentin-Straße 17, Grundstück Fl. Nr. 516/1 (Grundstücksgröße = 3.402 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan BI 1/57, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung


Nach umfangreichen Planungen für das Grundstück, die zuletzt nicht mit geltendem Baurecht vereinbar waren und deswegen von der Gemeinde abgelehnt wurden, hat sich der Antragsteller jetzt nochmal mit einer möglichen Umsetzung des noch vorhandenen Baurechts auf dem großzügigen Grundstück befasst. 

Der rechtsgültige Baulinienplan Nr. BI 1/57 sieht in der Verlängerung des bestehenden Wohn- und Bürogebäudes nach Süden einen leicht versetzten Bauraum vor, der nun für die Erweiterung mit einem E+1+D-Gebäude (Satteldach, DG kein Vollgeschoss) genutzt wird. 

Folgende Fragen werden im Rahmen der Bauvoranfrage gestellt: 

  1. Ist ein Gebäude E+1+Dach (nicht Vollgeschoss) in dem dargestellten Volumen innerhalb des verspringenden Baufensters laut B-Plan genehmigungsfähig?

Antwort der Verwaltung:

Der Baulinienplan gibt hier einen Versprung der Gebäude durch den Bauraum bereits vor, welcher nun in der Planung aufgenommen wird. Insoweit wird hier der Bebauungsplan baurechtlich in der Hierarchie vor die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich durchgehender Trauf- u. Firstlinie gestellt. Das Vorhaben entspricht soweit den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Bauraumes und Geschossigkeit. 
Zur Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Gesamtgrundstück wurden keine Angaben gemacht, diese Vorgaben sind bei einem Bauantrag entsprechend einzuhalten. 
 
  1. Ist die Erweiterung der TG im dargestellten Umfang genehmigungsfähig? Die Zufahrt erfolgt über die bestehende TG. 

Antwort der Verwaltung: 

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Erweiterung der bestehenden Tiefgarage – dies wird durch die Verwaltung vielmehr begrüßt. Allerdings ist auch hier die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend nachzuweisen und zu gewährleisten, da die Gemeinde Grünwald durch die Änderung des Bebauungsplanes B35 keine Überschreitung über 50% der zulässigen Grundflächenzahl (hier: 0,30) für tatsächlich versiegelte Flächen (hierzu zählt auch eine Tiefgarage, unabhängig von der Höhe der Erdüberdeckung) zulässt –. Dies ist entsprechend zu berücksichtigen. 


  1. Ist die Ausbildung des Untergeschosses im dargestellten Umfang bis ans Baufenster genehmigungsfähig mit entsprechender Erdüberdeckung?

Antwort der Verwaltung: 

Auch hier ist die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend nachzuweisen und zu gewährleisten, da die Gemeinde Grünwald durch die Änderung des Bebauungsplanes B35 keine Überschreitung über 50% der zulässigen Grundflächenzahl (hier: 0,30) für tatsächlich versiegelte Flächen (hierzu zählt auch eine Unterbauung des Grundstücks, unabhängig von der Höhe der Erdüberdeckung) zulässt –. Dies ist entsprechend zu berücksichtigen.

Grundsätzlich kann das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines Bestandgebäudes mit einem Einfamilienhaus in Aussicht zu stellen

Die Beantwortung der Fragen ist Bestandteil dieses Beschlusses: 

  1. Ist ein Gebäude E+1+Dach (nicht Vollgeschoss) in dem dargestellten Volumen innerhalb des verspringenden Baufensters laut B-Plan genehmigungsfähig?

Antwort der Verwaltung:

Der Baulinienplan gibt hier einen Versprung der Gebäude durch den Bauraum bereits vor, welcher nun in der Planung aufgenommen wird. Insoweit wird hier der Bebauungsplan baurechtlich in der Hierarchie vor die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich durchgehender Trauf- u. Firstlinie gestellt. Das Vorhaben entspricht soweit den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Bauraumes und Geschossigkeit. 
Zur Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Gesamtgrundstück wurden keine Angaben gemacht, diese Vorgaben sind bei einem Bauantrag entsprechend einzuhalten. 
 
  1. Ist die Erweiterung der TG im dargestellten Umfang genehmigungsfähig? Die Zufahrt erfolgt über die bestehende TG. 

Antwort der Verwaltung: 

Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die Erweiterung der bestehenden Tiefgarage – dies wird durch die Verwaltung vielmehr begrüßt. Allerdings ist auch hier die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend nachzuweisen und zu gewährleisten, da die Gemeinde Grünwald durch die Änderung des Bebauungsplanes B35 keine Überschreitung über 50% der zulässigen Grundflächenzahl (hier: 0,30) für tatsächlich versiegelte Flächen (hierzu zählt auch eine Tiefgarage, unabhängig von der Höhe der Erdüberdeckung) zulässt –. Dies ist entsprechend zu berücksichtigen. 


  1. Ist die Ausbildung des Untergeschosses im dargestellten Umfang bis ans Baufenster genehmigungsfähig mit entsprechender Erdüberdeckung?

Antwort der Verwaltung: 

Auch hier ist die Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend nachzuweisen und zu gewährleisten, da die Gemeinde Grünwald durch die Änderung des Bebauungsplanes B35 keine Überschreitung über 50% der zulässigen Grundflächenzahl (hier: 0,30) für tatsächlich versiegelte Flächen (hierzu zählt auch eine Unterbauung des Grundstücks, unabhängig von der Höhe der Erdüberdeckung) zulässt –. Dies ist entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2024 19:27 Uhr