Bauvoranfrage zur Erweiterung eines Bestandsgebäudes mit einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 516/1 an der Karl-Valentin-Straße 17;
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) | Sitzung des Bauausschusses | 18.12.2023 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Der rechtsgültige Baulinienplan Nr. BI 1/57 sieht in der Verlängerung des bestehenden Wohn- und Bürogebäudes nach Süden einen leicht versetzten Bauraum vor, der nun für die Erweiterung mit einem E+1+D-Gebäude (Satteldach, DG kein Vollgeschoss) genutzt wird.
Der Baulinienplan gibt hier einen Versprung der Gebäude durch den Bauraum bereits vor, welcher nun in der Planung aufgenommen wird. Insoweit wird hier der Bebauungsplan baurechtlich in der Hierarchie vor die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich durchgehender Trauf- u. Firstlinie gestellt. Das Vorhaben entspricht soweit den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Bauraumes und Geschossigkeit.
Zur Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Gesamtgrundstück wurden keine Angaben gemacht, diese Vorgaben sind bei einem Bauantrag entsprechend einzuhalten.
Beschluss
Der Baulinienplan gibt hier einen Versprung der Gebäude durch den Bauraum bereits vor, welcher nun in der Planung aufgenommen wird. Insoweit wird hier der Bebauungsplan baurechtlich in der Hierarchie vor die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich durchgehender Trauf- u. Firstlinie gestellt. Das Vorhaben entspricht soweit den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Bauraumes und Geschossigkeit.
Zur Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung auf dem Gesamtgrundstück wurden keine Angaben gemacht, diese Vorgaben sind bei einem Bauantrag entsprechend einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen