Antrag aus der Bürgerversammlung 09.11.2023 - Zweckentfremdungssatzung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Antrag aus der Bürgerversammlung 09.11.2023: 

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung

Aufgabe der Abteilung Wohnraumerhalt ist es, den Wohnraumbestand im gesamten Gemeindegebiet zu erhalten. Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.

In München ist dies längstens verboten, warum handelt Grünwald nicht, wo doch Wohnraum zur Miete dringend gesucht wird?

Wohnraum darf in München nur mit einer Genehmigung zweckentfremdet werden.

Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt beispielsweise vor, wenn Wohnraum beruflich oder gewerblich genutzt wird (zum Beispiel als Büro oder als Praxis), für mehr als 8 Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung genutzt wird, abgebrochen wird oder länger als 3 Monate lang leer steht.

Immer wieder und auch jetzt gerade wird Wohnraum als Gewerbefläche vermietet. Das diesmal Wohnraum war ist sehr leicht ersichtlich, da keine Gewerbeeinheit ein kompl. Bad mit Badewanne ansonsten hat. Auch andere Merkmale lassen leicht erkennen, dass es mal eine Wohnung zu Wohnzweck war.

In Grünwald gibt es einen erheblichen Lehrstand von Gewerbeflächen von zurzeit über 6.000 m2 und mit dem, was alles noch gebaut und schon bewilligt wurde sind dies sogar in Kürze über 11.000 m2.

Es spricht nichts dagegen, dass Besitzer oder auch Mieter in Ihrer Wohnung oder Haus in welcher Sie SELBST wohnen/ leben auch Ihre eigenen Firmen ansässig haben.

Für alle anderen Firmen gibt es in Grünwald genug Lehrstand an echten Gewerbeflächen.

Wohnraum muss wieder verfügbar werden und aber auch bezahlbar. Wenn wir aber Wohnraum immer weiter verknappen, dann wird es einfach nicht mehr bezahlbar.

In der Bürgerversammlung am 09.11.2023 wurde der Antrag vorgelesen und letztlich darüber abgestimmt diesen im zuständigen Bauausschuss abschließend zu behandeln. 


Stellungnahme der Verwaltung:


Das Recht auf Erlass einer Zweckentfremdungssatzung gibt es seit Dezember 2007. Viele Städte und einige Kommunen - im Umkreis von Grünwald keine einzige Gemeinde! - haben sich eine solche Regelung gegeben – vor allem, um eine Handhabe gegen Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbezwecken zu erlangen.
Speziell Großstädte wie Berlin, Hamburg und München regeln mit dieser Satzung den dort jeweils extrem angespannten Mietmarkt. 

Ähnlich trifft dies auch für Kommunen mit Fremdenverkehrsfunktion und damit verbundenen Tourismus zu – Stichwort: Ferienwohnungen. In solchen Gemeinden sind günstige Mietwohnungen – gerade in den Sommermonaten / Ferienzeiten – absolute Mangelware.

Vergleicht man das mit Grünwald bleibt festzustellen, dass der Mietmarkt seit Jahren schwierig ist – das ist aber bedingt durch Angebot und Nachfrage – keineswegs dadurch, dass genehmigte Wohnungen in Gewerbeeinheiten oder Ferienwohnungen umfunktioniert werden.

Aktuell ist eher ein Leerstand bei Gewerbeimmobilien, als bei Wohnobjekten festzustellen – dies ist der allgemein bekannten und konjunkturellen Lage in Deutschland geschuldet und kein Grund nun in Form einer Zweckentfremdungssatzung entgegenzusteuern. 

Das Eigentum – dazu zählen auch Immobilien - ist verfassungsmäßig nach Art. 14 Grundgesetz geschützt – die Eingriffe durch eine Satzung für eine eher kleine Gemeinde wie Grünwald wären zu weitreichend.

Außerdem gilt einzelfallbezogen immer die aktuelle Baugenehmigung aus der hervorgeht: 

  • Art der Nutzung – wo ist diese Nutzung zugelassen / Wohngebiet / Mischgebiet?
als Unterpunkt dazu – Gebietsversorger (also der Bäcker, Metzger, Friseur etc. und sog. „Freie Berufe“ – wären baurechtlich ohnehin allgemein auch in Wohngebieten zulässig
  • Die Baugenehmigung gibt speziell für Wohnungen und gewerbliche Nutzungen unterschiedliche Stellplatzanforderungen vor. So sind z.B. für ein Büro oder einem Verwaltungsbetrieb deutlich mehr Parkplätze notwendig, als dies bei einem wohngenutzten Gebäude der Fall ist.

Damit zeigt sich seit Jahren, dass die Gemeinde auch ohne Zweckentfremdungssatzung ortsplanerisch bestens aufgestellt ist. 

Abschließend sei vermerkt, dass die Gemeinde Grünwald selbst der größte Investor für preisgünstigen Wohnraum seit langer Zeit ist.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, keine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2024 19:27 Uhr