Ausbau der Forsthausstraße - Genehmigung der Planung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2023 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2021 das Ingenieurbüro Färber aus München mit der Planungsleistung zum Ausbau der Forsthausstraße beauftragt. 

In der letzten Sitzung des Bauausschusses am 06.11.2023 wurde nach Diskussion die Planung vorerst zurückgestellt. Es sollte untersucht werden, ob im Planabschnitt 3 (zwischen der Gabriel-von-Seidl-Straße und der Robert-Koch-Straße) auf der Nordseite ein zusätzlicher Gehweg machbar wäre. Sobald das Ergebnis dieser Machbarkeit vorläge, ist dem Bauausschuss die Ausbauplanung der Forsthausstraße erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Die Bauverwaltung hat nach der Zurückstellung im letzten Bauausschuss noch einmal eingehend – auch vor Ort – die Planungsinhalte zum Ausbau der Forsthausstraße näher beleuchtet. So konnte eindeutig an mehreren Kontrolltagen festgestellt werden, dass das Argument nach „Schulwegsicherheit“ und der evtl. Notwendigkeit eines zweiten Gehweges auf der Nordseite der Forsthausstraße nicht greift, weil kein Schulkind diesen Teil-Abschnitt der Forsthausstraße benutzt, weder zu Fuß, noch mit dem Fahrrad. Die meisten Schulkinder werden von den Eltern zu den Schulen gefahren – einige nehmen den Bus (jedoch an der Haltestelle Gabriel-von-Seidl-Straße – sh. anliegendes Foto). 

Fazit: Aus Gründen der Schulwegsicherheit ist ein zusätzlicher Gehweg auf der Nordseite der Forsthausstraße – wie zuletzt im Bauausschuss beantragt – entbehrlich. 

Weitere Gründe, die gegen einen zusätzlichen Gehweg sprechen:

  • Aufwendige Straßen-Umplanung, da Längs- und Quergefälle in Bezug auf Straßenentwässerung nicht mehr funktionieren würde
  • Grünflächenversiegelung
  • Bestandsbäume auf Nachbargrund / Einhaltung der Richtlinien aus der Grünordnung

Alle diese Gründe führen letztlich dazu an der bisherigen Straßenplanung festzuhalten – es wird empfohlen, die vorgestellte Planung zu genehmigen. 

Nachfolgend noch einmal die Sachverhaltsdarstellung der letzten Sitzungsvorlage zur Bauausschusssitzung vom 06.11.2023 in kursiver Schrift:

Im zurückliegenden Planungszeitraum mussten u.a. durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die bestehenden Dienstbarkeiten an dem Straßenbaukörper rechtlich gewürdigt werden. Bekanntermaßen verläuft in dem vorhandenen Grünstreifen südlich der Forsthausstraße die Wasserleitung (Entwässerungs-Überlauf aus dem Staatswald in die Isar im Eigentum der Stadtwerke München). Diese Leitung der SWM wurde durch die südlich angrenzenden Grundstücke mit Erschließungsmaßnahmen (Zufahrt, Zugang, sämtliche Leitungen – wie Strom, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Gas etc.) überbaut. Dieses Überbaurecht regeln einzelne Gestattungsverträge – nunmehr gültig zwischen den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Grünwald, die seinerzeit den gesamten Querschnitt (also Straße, Grünflächen und Gehwege) in ihr Eigentum als Straßenbaulastträger übernommen hat. 

Die Entwässerungsleitung bzw. bestehenden Gestattungsverträge stehen einem Ausbau der Forsthausstraße nicht entgegen – das war das Prüfergebnis unseres Rechtsanwalts, der unsere Rechtsauffassung bestätigte. 

Mit diesem Resultat konnte die Gemeinde die Planungsleistung mit dem Ingenieurbüro Färber aufnehmen und weiter vertiefen. Es haben mittlerweile mit allen betroffenen Anliegern, dem Umweltamt (wegen dem Freiflächenkonzept und der Unterhaltspflege für die vielen Grünflächen) eingehende Gespräche stattgefunden. Der Ausbau der Forsthausstraße ist nicht beitragspflichtig – sämtliche Kosten für Planung und Bau trägt die Gemeinde. 

Das Ingenieurbüro Färber wird die Straßenplanung detailliert vorstellen und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. 

Vorab können wir zur Planung mitteilen, dass die Straße komplett ausgebaut und mit Entwässerungseinrichtungen (Sickerschächte, Einläufe etc.) asphaltiert wird. Auch die Gehwege werden – mit Ausnahme der Bereiche, wo geschützte Bäume existieren – asphaltiert. Die Schutzstreifen mit Bäumen werden mit sog. Drainasphalt erstellt. Der Straßenzug wird mit LED-Lampen ausgestattet. Fernwärmeanschlüsse (auch als Flex-Anschluss) – soweit vertraglich abgesichert – werden noch vorab realisiert.

Laut aktualisierter Kostenschätzung vom 22.09.2023 des Ingenieurbüros Färber betragen die gesamten Baukosten incl. Honorare und Nebenkosten brutto 2.484.000 €. 
In einem nächsten Schritt wird nach Genehmigung dieser Planung durch den Bauausschuss ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Straßenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben. 

Das Ingenieurbüro Färber wird nach Submission der Ausschreibung eine Vergabeempfehlung an den wirtschaftlichsten Bieter abgeben und dem Gemeinderat zur Entscheidung (voraussichtlich Anfang 2024) vorlegen. 

Es ist beabsichtigt, mit den Straßenbauarbeiten im Frühjahr 2024 zu beginnen und diese auch in 2024 abzuschließen. 



Die Bauverwaltung empfiehlt folgenden 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Planung des Ingenieurbüro Färber zu geschätzten Kosten in Höhe von 2.484 Mio € zu genehmigen

Das Ingenieurbüro Färber soll ferner prüfen, ob eine passende Markierung der Querung über die Forsthausstraße zur Erhöhung der Sicherheit aufgebracht werden kann und die geplante Gehwegführung entlang der Gabriel -von Seidl Straße in diesem Bereich den Verlauf der Markierung aufnehmen kann. 

Auf der Haushaltsstelle 63000.9580 sind ausreichende Haushaltsmittel für 2024 verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2024 19:27 Uhr