PBG-Antrag vom 24.07.2023: Installation von Freisport-Geräten mit einer Übungszone für Bodengymnastik und Kinderspielplatz auf der Rodungsinsel Wörnbrunn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2023 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Antrag der PBG-Fraktion vom 24.07.2023 liegt an.


Stellungnahme der Verwaltung:

Maßgeblich bei der Beurteilung dieses Antrages ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. B 42 „Rodungsinsel „Wörnbrunn“.

Der Bebauungsplan gliedert sich in erster Linie in verschiedene Sondergebiete, wo jeweils sehr unterschiedliche Nutzungsarten in heterogener Bauweise auch in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung zugelassen werden kann.


Zu dem speziellen Antrag, wonach Freisport-Geräte mit einer Übungszone für Bodengymnastik und ein Kinderspielplatz auf der Rodungsinsel installiert werden soll – lässt sich zunächst feststellen, dass die angefragten Nutzungen ausschließlich auf den Bereich der heutigen öffentlichen Grünfläche für Freizeit und Erholung mit den zu erhaltenden Spieleinrichtungen im Bestand (Bolzplatz und Sommerstockbahn) beschränkt sind. 

Da im rückwärtigen Bereich der öffentlichen Grünfläche jährlich der sog. „Aktivspielplatz“ seit vielen Jahren etabliert ist, der Bolzplatz neben der Sommerstockbahn nahezu ganzjährig von Freizeitsportlern benutzt wird, sind weitere Nutzungsflächen in diesem Umfeld nicht darstellbar. Zudem wären diese beantragten Flächen jeweils zu nah an bestehenden Erschließungsflächen (Wörnbrunner Straße) bzw. an planungsrechtlich schwierigen Nutzungen (wie z.B. der denkmalgeschützte Landgasthof). 
Durch zusätzliche Freisporteinrichtungen in diesem Naherholungsgebiet wird mehr (Individual-) Verkehr generiert – mit der Folge, dass die ohnehin knappen Stellplätze durch zusätzliche Stellplätze ergänzt werden müssten – auch dafür fehlt Platz bzw. ist bauplanungsrechtlich nichts vorgesehen. 
Auch müssten die unterschiedlichen (zulässigen) Nutzungen untereinander ausreichende Abstände in Bezug auf Lärm etc. einhalten. Abstandsverkürzungen wären ggf. denkbar in Form von Ballfangzäunen, was wiederum einen nicht unerheblichen Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten würde.

Wer seinerzeit bei der Entstehung des Bebauungsplanes „B42 – Rodungsinsel Wörnbrunn“ mit gewirkt hat, kann auch noch heute nachvollziehen, dass diese naturnahen Freiflächen mit dem Schutzzweck einer hochsensiblen Freifläche – mittlerweile auch vielfach nachgewiesenen Ausgleichsflächen für das gemeindliche Ökokonto – auch künftig von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. 

Nachdem das Freizeitangebot in Grünwald sehr gut ist – auf eine Aufzählung des breiten Angebotes wird verzichtet – und der naturnahe Außenbereich in Wörnbrunn bei solchen Installationen einer permanenten Kontrolle (wegen Vandalismus / Sachbeschädigung etc.) mit erhöhtem Personal- und Zeitaufwand bedarf, kann eine zusätzliche Freisporteinrichtung mit Geräten und eine Übungszone für Bodengymnastik sowie ein Kinderspielplatz auf der Rodungsinsel Wörnbrunn von der Verwaltung nicht empfohlen werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Antrag der Fraktion Parteifreie Bürger Grünwald e.V. vom 24.07.2023 bzgl. der Installation von Freisport-Geräten mit einer Übungszone für Bodengymnastik und Kinderspielplatz auf der Rodungsinsel Wörnbrunn sowie vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, von der Errichtung von zusätzlichen Flächen für Freisport-Geräte etc. abzusehen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 29.01.2024 19:27 Uhr