Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.11.2015 beschloss der Gemeinderat unter TOP 105 unter anderem, dass die Entscheidungen, welche die Gemeinde als Gesellschafterin der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG zu treffen hat, mit Ausnahme von Entscheidungen nach Art. 96 Abs. 1 Satz 1 GO (Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen), künftig in den Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses als beschließendem Ausschuss fallen sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald erlässt aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Grünwald (Fassung vom 22.10.2014):

1.
§ 11 – Finanzausschuss – erhält folgenden Zusatzbuchstaben b5)
b5)        Entscheidungen, welche die Gemeinde als Gesellschafterin der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG zu treffen hat, mit Ausnahme von Entscheidungen nach Art. 96 Abs. 1 Satz 1 GO (Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen).

2.
Inkrafttreten

Die Änderungen treten am 27.01.2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.10.2016 12:17 Uhr