Antrag Samir Ayoub zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/33 an der Ebertstr. 2;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 07.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.03.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Samir Ayoub;
Bauort: Ebertstraße 2, Grundstück Fl.Nr. 588/33 (Grundstücksgröße = 1.277 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 211 B 31 v. 26.02.1932, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Auf dem bisher mit einem Dreispänner bebauten Grundstück soll der Altbestand durch ein Einfamilienhaus (E+1+D) und ein sog. Doppelhaus (E+1+D) ersetzt werden.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung in allen Belangen gut eingehalten. Ebenso die straßenseitige Baugrenze.
Des Weiteren fügt sich das Vorhaben auch nach § 34 BauGB hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Dachflächenfenster auf Nordansicht des Einfamilienhauses müssen einen Abstand von mind. 1m untereinander einhalten.

Auf der Nordseite des Einfamilienhauses ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplant. Einer Abweichung sollte daher ausnahmsweise zugestimmt werden.

Die Einfriedung ist mit „Naturstein-Wandelementen verbunden mit Edelstahl-Stäben“ angegeben.
Einfriedungen dürfen nicht als Wände ausgeführt werden. Dies ist noch entsprechend abzuändern.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Nach Aussage des Umweltamtes ist die Eingrünung des Grundstücks dringend notwendig. Insgesamt fünf Bäume erster und / oder zweiter Ordnung sind erforderlich.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Eingabepläne und Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Doppelhauses herzustellen.

Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.

Die Einfriedung und die Dachbelichtungselemente sind entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Es sind insgesamt fünf Bäume erster und zweiter Ordnung zu pflanzen und im Freiflächenplan nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 10:14 Uhr