Antrag Shida Aghdaei und Parvis Avini zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 628/6 u. 628/24 an der Muffatstraße 4 a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 07.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 07.03.2016 ö 5

Sachverhalt

Bauherr: Shida Aghdaei und Parvis Avini;
Bauort: Muffatstraße 4 a , Grundstück Fl. Nr. 628/6 u. 628/24 (Grundstücksgröße 1.707m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;




Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einer Dachneigung von 52° (Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss).

Die Grundstücke werden derzeit vom Vermessungsamt neu vermessen.

Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit der vorliegenden Planung um 182,33m² (Zufahrtsfläche) weit über die gesetzlich zugestandene 50%-Regelung (Die Grundfläche 1 (Hauptgebäude) darf mit den Nebenanlagen um 50% überschritten werden) überschritten. Aufgrund des Hammergrundstücks sollte hier eine Befreiung von den Nebenanlagen befürwortet werden, da es sich rein um eine Befreiung für die Zufahrtsfläche, die mit wasserdurchlässigen Belag ausgeführt wird, handelt.

Die Wand- und Firsthöhen sowie der Kniestock werden eingehalten.

Die Dachaufbauten in Form von Gauben sind in ihren Ausmaßen zulässig.

Mit dem Giebel auf der Südseite wird die zulässige Wandhöhe um 70cm überschritten. Eine Überschreitung sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.

Der Stellplatznachweis wird durch die Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Ein prüffähiger Baumbestandsplan liegt im gemeindlichen Umweltamt, hierzu wird die Stellungnahme noch erwartet.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 182m² wird aufgrund des Hammergrundstücks befürwortet.

Der Abweichung nach § 3 Ortsgestaltungssatzung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um 70cm mit dem Giebel wird zugestimmt.

Die Abstandsflächenübernahme durch das südlich der Zufahrt bestehende Gebäude auf das (dienende) Baugrundstück ist nachzuweisen.

Das Mülltonnenhäuschen ist nach Westen zu verschieben, um die Eiche in der Zufahrt nicht zu beeinträchtigen. Diese ist gemäß Stellungnahme des Umweltamtes mittels Wurzelbrücke mit Schraubfundamenten vor Beginn der Arbeiten auf dem Grundstück zwingend zu schützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 10:14 Uhr