Bauherr: Shida Aghdaei und Parvis Avini;
Bauort: Muffatstraße 4 a
, Grundstück Fl. Nr. 628/6 u. 628/24 (Grundstücksgröße 1.707m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65 B 11 vom 28.11.1911, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einer Dachneigung von 52° (Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss).
Die Grundstücke werden derzeit vom Vermessungsamt neu vermessen.
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit der vorliegenden Planung um 182,33m² (Zufahrtsfläche) weit über die gesetzlich zugestandene 50%-Regelung (Die Grundfläche 1 (Hauptgebäude) darf mit den Nebenanlagen um 50% überschritten werden) überschritten. Aufgrund des Hammergrundstücks sollte hier eine Befreiung von den Nebenanlagen befürwortet werden, da es sich rein um eine Befreiung für die Zufahrtsfläche, die mit wasserdurchlässigen Belag ausgeführt wird, handelt.
Die Wand- und Firsthöhen sowie der Kniestock werden eingehalten.
Die Dachaufbauten in Form von Gauben sind in ihren Ausmaßen zulässig.
Mit dem Giebel auf der Südseite wird die zulässige Wandhöhe um 70cm überschritten. Eine Überschreitung sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Der Stellplatznachweis wird durch die Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Ein prüffähiger Baumbestandsplan liegt im gemeindlichen Umweltamt, hierzu wird die Stellungnahme noch erwartet.