Antrag Shell Deutschland Oil GmbH auf Nutzungsänderung des Tankstellengebäudes und Wohnhaus, Rückbau Doppelgarage und Überdachung Staubsaugerplätze sowie Änderung der Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 522 an der Südlichen Münchner Straße 27;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Shell Deutschland Oil GmbH
Bauort: Südliche Münchner Str. 27, Grundstück Fl.Nr. 522 (Größe = 1.633m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 32, Ortsgestaltungssatzung und Werbeanlagensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;


Die Shell Deutschland Oil GmbH beantragt am Standort ihrer Tankstelle an der Südlichen Münchner Straße 27 anstelle des bisher geplanten Neubaus eine Nutzungsänderung der bestehenden baulichen Anlagen bzw. einen Austausch in Bezug auf die Werbeanlagen.

In der Vergangenheit wollte der Antragsteller einen völligen Umbau der Tankstelle, entgegen den Zielplanungsvorstellungen der Gemeinde Grünwald – und leider mit negativen Wirkungen, vor allem für die westlich angegliederten Wohnbebauung. Die Gemeinde hat deshalb zu den bisherigen Anträgen das Einvernehmen versagt.

Die Tankstelle bleibt nun in der bestehenden Anordnung der Funktionsgebäude weitestgehend erhalten – lediglich die innenräumliche Nutzung, insbesondere im Shop, wird umfänglich den heutigen Tankstellenkonzepten angepasst. Die nördlich angrenzenden Wohnbereiche im EG sollen künftig Personal- u. Umkleideräume werden. Die südlich an die Waschhalle und dem Bereich der Hebebühne vorhandene Doppelgarage soll ersatzlos abgebrochen werden. Es sollen hier zulässige oberirdische Stellplätze geschaffen werden (Stellplätze Nrn. 11 – 14). Die westliche Grenzgarage (Bestandsgebäude) wird als Lagerraum umfunktioniert, hiergegen bestehen ebenfalls keine Einwände.

Im südwestlichen Bereich existiert heute eine kleine Zufahrt über die Reitzensteinstraße zur Garage, welche als Lagerraum umfunktioniert werden soll. Hier soll ein kleines Abfallsammeldepot (ca. 6,60 m² groß und 2,00 m hoch) außerhalb des zulässigen Bauraumes realisiert werden. Dieses Abfalldepot ist mit einer gesonderten Zufahrt erschlossen und planerisch an der richtigen Stelle situiert, deshalb sollte hier eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des zulässigen Bauraumes befürwortet werden.

Die Ein- und Ausfahrt der Tankstelle im südwestlichen Bereich über die Reitzensteinstraße wird bebauungsplankonform zurückgebaut und grünordnerisch angepasst. Dies wird sehr begrüßt.


Werbeanlagen (eigener Bauantrag)

Dazu ist festzustellen, dass der Preispylon (wie schon in der vorigen Planung) die maximal zulässige Höhe von 5,00 m (beantragt werden hier 4,95 m) einhält. Die übrigen Werbeträger sind tankstellentypisch an der richtigen Stelle (z.B. Attika bei Shop und an den Zapfsäulen) angebracht und ersetzen die bisherigen Werbeanlagen.


Der Stellplatznachweis wird in ausreichender Weise geführt. Für die Nutzung der Tankstelle mit Waschplatz und Pflegeplätzen sind nach der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung mind. 14 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Tatsächlich werden 15 Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Ein- und Ausfahrtsituation und die Vorfahrt zur Waschhalle bleiben unverändert.

Die Nachbarunterschriften fehlen.

Die geplante Nutzungsänderung und der Rückbau von Nebenanlagen sowie der Neubau eines Abfallsammeldepots haben auf die bestehende Bepflanzung keine Auswirkungen – es werden keine neuen Pflanzungen vorgesehen, geschützte Bäume sollen nicht beseitigt werden.


Fazit:
Tankstellen innerhalb geschlossener Ortschaften sind regelmäßig Sonderbauformen, die von der Nutzung und der Gestaltung als nicht unproblematisch einzustufen sind. Die Werbeanlagensatzung z.B. hat hierauf richtig reagiert und lässt Werbepylone ausdrücklich bis zu 5,00 m Höhe zu – das gibt es sonst bei keinem anderen Gewerbe.

Die bestehende Tankstelle ist – wie mehrfach vorgetragen - nicht mehr zeitgerecht. Deswegen erfährt die bestehende Tankstelle ein Facelift – eine völlig neue Ausrichtung mit Waschstraße und einer neuen Gebäudeanordnung wird aber nicht mehr in Betracht gezogen.

Die Grundzüge des bestehenden Bebauungsplanes werden eingehalten. Der gemeindlichen Empfehlung das neue Tankstellenkonzept bebauungsplankonform zu planen wurde nunmehr gefolgt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zu der beantragten Nutzungsänderung des Tankstellen- und Wohngebäudes sowie zu der geplanten Änderung der Werbeanlagen.

Das Abfallsammeldepot (ca. 6,60 m² groß und 2,00 m hoch) soll außerhalb des zulässigen Bauraumes realisiert werden. Dieses Abfalldepot ist mit einer gesonderten Zufahrt erschlossen und planerisch an der richtigen Stelle situiert, deshalb wird eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des zulässigen Bauraumes befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 10:16 Uhr