Antrag Wilma und Hansjörg Pirngruber zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 390/7 an der Wilhelm-Humser-Straße 14;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 09.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Wilma und Hansjörg Pirngruber
Bauort: Wilhelm-Humser-Straße 14, Grundstück Fl. Nr. 390/7 (Grundstücksgröße 750 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 61 BI 37 v. 20.12.1937 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung
Für das gegenständliche Bauvorhaben wurde bereits einstimmig das gemeindliche Einvernehmen im Bauausschuss am 15.02.2016 erteilt.
Im Rahmen der Prüfung des Bauantrages durch die Baugenehmigungsbehörde, das Landratsamt München, wurde nun festgestellt, dass die Birkengruppe insoweit nicht erhalten werden kann, da diese durch den Verbau zur Errichtung des geplanten Einfamilienhauses sehr stark beeinträchtigt würde. Ein Verschieben des Baukörpers ist nicht möglich, da sonst der erforderliche Stellplatznachweis nicht erbracht werden kann.
Die Antragsteller beantragen daher die Änderung im Baumbestandsplan und Fällfreigabe der Birkengruppe.
Durch die Fällung der Birkengruppe gehen der Gemeinde markante Straßenbäume verloren, daher wird vom gemeindlichen Umweltamt eine Ersatzpflanzung von drei Bäumen erster Ordnung mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm gefordert. Mindestens zwei der drei Bäume sind zur Straße hin zu setzten, um die Durchgrünung wieder herzustellen.
Der Bauausschuss möge über die Fällfreigabe entsprechend entscheiden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, der Fällung der Birkengruppe zuzustimmen.
Eine Ersatzpflanzung von drei Bäumen erster Ordnung mit einem Stammumfang von 20 – 25 cm wird gefordert. Mindestens zwei der drei Bäume sind zur Straße hin zu setz
en, um die Durchgrünung wieder herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:19 Uhr