Antrag Peter Bierstorfer Wohnbau GmbH & Co. KG zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 740 an der Perlacher Straße 26;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 09.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Peter Bierstorfer Wohnbau GmbH & Co. KG;
Bauort: Perlacher Straße 26, Grundstück Fl. Nr. 740 (Grundstücksgröße 1.514m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 23/66 (B 7) vom 24.10.1969, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Die Bauwerber planen die Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D Bebauung mit einer Dachneigung von 52° (Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss).
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit der vorliegenden Planung um ca. 55m² (Zufahrt wasserdurchlässig) überschritten, hier sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen einer Befreiung zugestimmt werden.
Die Baugrenzen werden eingehalten.
Alle weiteren Festsetzung entsprechen der Ortsgestaltungssatzung sowie dem Bebauungsplan B 7.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Ein prüffähiger Baum- und Freiflächenplan lag zur Beurteilung noch nicht vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 55 m² wird befürwortet.
Der Spitzahorn
(Nr. 19) und der Ahorn (Nr. 22) sind dicht belaubt und wüchsig. Zum Erhalt dieser Bäume ist der geplante Freisitz anders zu konstituieren.
Die Buchen Nr. 8 und 9 treiben dicht aus und zeigen sich vital. Da sie von der Errichtung der Garage nicht betroffen sind, sind sie zu erhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:19 Uhr