Bauherr: Ingo Krahwinkel;
Bauort: Hugo-Junker-Straße 17, Grundstück Fl. Nr. 679 (Grundstücksgröße 950m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 9/84 (25) vom 12.10.1984, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Für das Wohnhaus im Bereich der sogenannten „Sep
-Ruf-Siedlung“ an der Hugo-Junker-Straße, wird ein erdgeschossiger Anbau zum Zwecke einer größeren Wohnküche an der östlichen Gebäudeseite mit Flachdach beantragt. Die Sep-Ruf-Siedlung (bestehend aus neun Häusern südlich der Hugo-Junker-Straße) ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege aufgeführt. Es handelt sich insoweit um sogenannte Baudenkmäler – das Denkmalschutzgesetz findet hier Anwendung.
Hier der nähere Beschrieb aus der Denkmalliste:
Ehem. Werksiedlung der Junker- Werke, sog. Herrenwies bzw. Junkers-Siedlung, neun Gebäude einer einheitlichen Baugruppe aus zehn typengleichen Einfamilienhäusern, durch Pergolamauern, Vorgärten und Garagen städtebaulich zusammengefasst, giebelständig angeordnete erdgeschossige Satteldachbauten ohne Dachüberstand, die mittigen Rundbogeneingänge von bandartig zusammengefassten Fenstern flankiert, Rundfenster im ausgebauten Dachgeschoss, von Sep Ruf, 1934-36.
Zuständige Verwaltungsbehörde ist hier das Landratsamt München – Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz. Wer ein Baudenkmal (wie hier gegeben) verändert (durch Anbau) benötigt eine Erlaubnis nach dem Denkmalrecht.
Die Straßenansicht des denkmalgeschützten Wohnhauses wird durch einen Anbau, welcher in der Höhe die bestehende Verbindungsmauer zwischen dem Wohnhaus und der Garage überragt, neu geprägt. Die Gemeinde hat hier gewisse Bedenken, ob im Sinne des geltenden Denkmalrechts diese wichtige Straßenansicht in dieser Weise verändert werden darf. Es bestünden keine Bedenken, wenn der Anbau unterhalb dieser Verbindungsmauer zu stehen käme.
Ansonsten wird auf die übrigen Baurechtsparameter wie folgt beschrieben verwiesen:
Das Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl) wird gut eingehalten.
Die Abstandsflächen auf der Ostseite werden durch das Bauvorhaben nicht mehr eingehalten. Hier wurde bereits eine Zustimmung der Abstandsflächenübernahme von den Nachbarn unterschrieben.
Nachbarunterschriften sind fast vollständig.
Schützenswerter Baumbestand wird durch die Maßnahme nicht berührt.