Bauherr: Michael Huy;
Bauort: Geschwister-Scholl-Str. 19, Grundstück Fl.Nr. 697 (Grundstücksgröße = 1.807 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 44 BI 37, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Der gegenständliche Antrag befasst sich mit dem östlich geplanten Haus 2 in E+D-Bebauung mit Mansard-Walmdach. Dieses Einfamilienhaus wird auf einem Anteil von 800m² Grundstücksgröße vorgesehen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird in allen Belangen eingehalten, Das Bauvorhaben fügt sich außerdem nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung gut ein.
Das Gebäude erhält auf drei Seiten jeweils Quergiebel. Diese überschreiten die maximal zulässige Wandhöhe nach der Ortsgestaltungssatzung um maximal 1,78m. Eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung sollte ausnahmsweise erteilt werden.
Auf der Gebäudewestseite ist die Errichtung einer Abgrabung geplant. Diese entspricht in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung – eine Abweichung sollte daher ausnahmsweise befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis ist erfüllt.
Im Konsens mit der gemeindlichen Umweltabteilung ist die Planung so abgeändert worden, dass vorliegend kein schützenswerter Baumbestand mehr durch die Maßnahme beeinträchtigt wird. Die zusätzlichen Pflanzungen wurden vom Umweltamt als ausreichend eingestuft.
Die Nachbarunterschriften liegen bisher nicht vor.
Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.