Bauherr: Dr. Sandra Lepthien und Markus Klopfer;
Bauort: Heckenrosenstraße 28a, Grundstück Fl. Nr. 427 (Grundstücksgröße 2.578m²) Planbereich: Bebauungsplan BL 23/66 (B 7) vom 24.10.1969, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
In der Sitzung vom 21. September 2015 wurde die Verwaltung um Prüfung der Einfriedungs-höhe/art an mehreren Straßen gebeten.
In der Sitzung vom 12. Oktober 2015 berichtete die Verwaltung das die Einfriedungshöhe an mehreren Straßen unter anderem an der Heckenrosenstraße 28a die zulässige Höhe nach der Ortsgestaltungssatzung von 1,60 m überschreiten.
Das Landratsamt München wurde davon in Kenntnis gesetzt und um bauaufsichtliches Einschreiten gebeten.
Im Rahmen einer Ortseinsicht durch einen Außendienstmitarbeiter des Landratsamtes München wurde dann festgestellt, dass auf dem o.g. Grundstück an der östlichen Grundstücksseite eine hohe Einfriedung in Form einer geschlossenen Bretterwand errichtet wurde.
Den Antragstellern wurde seitens des Landratsamtes München mit Schreiben vom 21.10.2015 mitgeteilt, dass diese Einfriedung in der Höhe unzulässig ist. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, bei der Gemeinde einen Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung einzureichen, welchen sie hiermit stellen.
Die erneuerte Einfriedung in Form eines Lärmschutzzaunes, der an die Kaiser-Ludwig-Straße grenzt, wurde mit 1,80 m (vorher 1,90 m) errichtet. Die Kaiser-Ludwig-Straße ist eine Wohnstraße, in der nach gültiger Ortsgestaltungssatzung Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig sind. Insofern sollte einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden, um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.