Einführung eines Höchstbetrages bei der Bezuschussung der freien KiTa-Träger in der Gemeinde Grünwald;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 10.12.2013 in nichtöffentlicher Sitzung Nr. 463 einstimmig beschlossen, den freien Trägern, Bavaria Kobolde e.V., Kleine Strolche e.V. und Raabennest, deren Bedarfsplanung die Gemeinde Grünwald anerkannt hat, einen Zuschuss in Höhe der Differenz der gemeindlichen Gebühr auf Antrag zukommen zu lassen, um in Grünwald eine einheitliche Gebührensituation zu erreichen.
Gemäß einstimmigen Beschluss des Gemeinderates Grünwald vom 25.11.2014 in öffentlicher Sitzung Nr. 82 werden auch Geschwisterkinder, die private Kindertagesstätten in Grünwald besuchen, die durch den Freistaat Bayern gemäß BayKiBiG anerkannt und gefördert werden, den Kindern die eine Kindertagesstätte der Gemeinde Grünwald besuchen, gleichgestellt.
Durch diese Beschlüsse wurde erreicht, dass die Eltern ihre Kinder nicht mehr wegen einer günstigeren Gebühr bei einem KiTa Träger anmelden, sondern sich in ihrer Entscheidung davon leiten lassen, welche Konzeption sie als am Besten geeignet für ihr Kind ansehen.
Nunmehr hat ein weiterer Grünwalder KiTa-Träger beim Landratsamt München einen Antrag auf Förderung nach BayKiBiG gestellt und es wurde ihr durch die Aufsichtsbehörde signalisiert, dass sie die Voraussetzungen hierzu erfüllt. Mit einem positiven Bescheid des Landratsamtes würde dieser Grünwalder KiTa-Träger den bereits anerkannten freien Trägern in der Gemeinde Grünwald gleichgestellt werden und hätte ebenfalls einen Anspruch auf Bezuschussung in Höhe der Differenz ihrer Gebühren zu denen der kommunalen Kindertagesstätten.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor für die Gebührenbezuschussung einen Höchstbetrag zu definieren, der sich an den jetzigen Zuschusshöhen orientiert. Hierzu wurde eine Zusammenstellung erarbeitet, die für jede Buchungszeit bei den Krippen, Kindergärten und Horten einen Höchstbetrag der Bezuschussung festlegt.

Der Finanzausschuss hat den Sachverhalt in seiner Sitzung am 21.04.2016 vorberaten und empfiehlt einstimmig den Gemeinderat nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Höchstbegrenzung zur Gebührenbezuschussung, der durch die Gemeinde Grünwald anerkannten freien KiTa-Träger in der Gemeinde Grünwald, auf die gemeindlichen Elternbeiträge, gemäß beiliegender Liste, unter nachfolgenden Voraussetzungen:

1. Die ausschließlich für Grünwalder Kinder geltende Bezuschussung erfolgt auf Grundlage der Gebühr, die der jeweilige freie KiTa-Träger mit Stand 01.01.2016 festgelegt hat.

2. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich in Anlehnung an die gemeindlichen Gebühren, insbesondere was die Buchungszeiten betrifft.

3. Gebühren für Betreuungszeiten von Kindern unter einem Jahr werden nicht bezuschusst.

4. Die Zuweisungen für den einzelnen Grünwalder Kindereinrichtungsplatz sind in voller Höhe an die Eltern weiterzugeben, so dass diese Gebührenentlastung ihnen ungeschmälert zu Gute kommt.

5. Diese freiwillige Leistung erfolgt jederzeit widerruflich, insbesondere dann, wenn sich die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Grünwald verschlechtern, oder der Bedarf an Betreuungsplätzen nachhaltig signifikant sinken sollte.
Dies ist den von dieser Regelung betroffenen freien KiTa-Trägern auch so mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.10.2016 12:22 Uhr